14.05.2008 - 3.1 Berichterstattung über die in der Landeshauptst...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Der Oberbürgermeister bringt die Vorlage ein. In der sich anschließenden Diskussion beantwortet Frau Dr. von Kuick-Frenz die Nachfrage von Frau Dr. Müller, auf welcher Grundlage Anträge auf Akteneinsicht zurückgenommen wurden. Sie verweist darauf, dass sich in der Regel die Fragen zwischenzeitlich geklärt hätten und da die Akteneinsicht kostenpflichtig sei, wurden von den Antragstellern die Anträge dann zurückgenommen. Herr Schüler bemängelt, dass die Anträge auf Akteneinsicht, die beim KIS gestellt wurden, nicht in die Statistik eingegangen  seien und fragt nach, ob seitens des KIS weiterhin die Rechtsauffassung bestehe, dass es keine Akteneinsicht für Gutachten gebe. Die Beantwortung dieser Frage und die Anzahl der Anträge auf Akteneinsicht beim KIS werden für die nächste Sitzung des Hauptausschusses zugesagt.

 

Die Mitteilungsvorlage wird zur Kenntnis genommen.

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