14.05.2008 - 3.4 Vereinbarung mit Schaustellerverband
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.4
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Grün- und Verkehrsflächen
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 14.05.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Frau Dr. von Kuick-Frenz bringt die Vorlage ein. Frau B.
Müller schlägt vor, dem Hauptausschuss den Entwurf des Vertrags vorzulegen und
Vertreter des Schaustellerverbandes dazu einzuladen, um deren Meinung zur
Vereinbarung zu hören. Der Oberbürgermeister empfiehlt, die Gespräche zwischen
den Vertrags-partnern, Entwicklungsträger und Schaustellerverband, abzuwarten
und erst wenn es keine Übereinstimmung gibt, dem Vorschlag von Frau B. Müller
zu folgen. Die Stadt habe ein Interesse daran, dass der Lustgarten so bespielt
werde, dass der Entwicklungsträger Einnahmen erzielen könne. Frau B. Müller
betont, dass sie nicht in die Vertragsverhandlungen eingreifen, sondern aus den
Erfahrungen der vergangenen Jahre „Ärger vermeiden“ wolle. Herr Schubert
schlägt vor, dies von den Vertragsverhandlungen zu lösen und Vertreter der
Schausteller im Herbst einzuladen, um über deren Vorstellungen zum Thema
„Volksfeste“ zu sprechen. Frau Bankwitz betont, dass sie nicht losgelöst mit
nur einem Vertragspartner sprechen wolle. Außerdem gehörten diese Gespräche an
den Tisch des Entwicklungsträgers, denn der müsse Einnahmen erzielen.
Herr Dr. Scharfenberg macht darauf aufmerksam, dass es einen Beschluss der StVV
gebe, der umzusetzen sei.
Der
Oberbürgermeister entgegnet, dass die besonderen Rahmenbedingungen
Berücksichtigung gefunden haben und Gespräche mit den Schaustellern geführt
wurden. Man könne aber nicht davon ausgehen, dass alles kostenlos sei. Nach den
Verhandlungsergebnissen könne man über weitere Wünsche der Schausteller
sprechen, um den Entwicklungsträger in seiner Position nicht zu schwächen. Herr
Schubert merkt abschließend an, dass es nicht um eine Sonderbehandlung der
Schausteller gehe, sondern darum, den vernünftigen Umgang mit ihnen „zu hüten“
und sie nicht wie jeden beliebigen Vertragspartner zu behandeln.