20.05.2008 - 5.8 BE Landtagsneubau - Tiefgaragenzu- und -abfahrt...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) berichtet, dass es in Abstimmung mit dem Land folgende 3 Varianten gäbe, die gleichrangig eingeordnet werden sollten

-          außen seitlich angelagert an Humboldtstr.

-          getrennte Aus- und Einfahrtsrampen

-          ebenerdige Zufahrt am östlichen Ende des östl. Kopfbaus

 

Frau Hüneke beantragt Rederecht für den Vertreter des Beirates „Potsdamer Mitte.

 

Herr Wendel nimmt Bezug auf die Erklärung, welche der Beirat im April 2008 zu dieser Frage abgegeben hat und übergibt für das Protokoll:

„Der Beirat Potsdamer Mitte hat sich am 01.04.08 u.a. zu städtischen Belangen der durch die Presse bekannt gewordenen aktuellen Planungsaspekte des Landtagsneubaus auf dem ehemaligen Stadtschlossareal beraten. Er sieht sich veranlasst festzustellen, dass durch den Bebauungsplan gegebenen Gestaltungsmöglichkeiten innerhalb der Baugrenzen auszuschöpfen und die Grenzen des Denkmalbereiches Alter Markt zu respektieren sind. Dem Beschluss des Landtages vom 20.05.05 entsprechend sind: „.... in Abstimmung mit der Landeshauptstadt die Voraussetzungen für einen Landtagsneubau in den äußeren Um- und Aufrissen des ursprünglichen historischen Gebäudes zu schaffen ....“

 

Eine außerhalb der Baugrenze liegende Tiefgaragenzufahrt in das überwiegend im Plangebiet gelegene eingetragene Denkmal „Platzraum Alter Markt, älteste Platzanlage“ ist nicht hinzunehmen. Die im Sinne des Beschlusse der Stadtverordnetenversammlung vom 31.01.2007 zum B-Plan „Landtagsneubau“ an historischer Stelle zur Durchwegung des Hofes vorzusehende Gebäudeöffnung könnte ggf. auch als Ein- und Ausfahrt genutzt werden. Dabei sollte beachtet werden, dass die Platz- und Freiraumgestaltung des Alten Marktes ebenso wie die zur Baufeldfreimachung erfolgte Verlegung unterirdischer Leitungstrassen mit städtischem Anteil durch EU-, Bundes- und Landesmittel finanziert worden sind.

 

Der Beirat plädiert dafür, die aus städtebaulicher Sicht durch den B-Plan ermöglichten Optionen zur Lage des Plenarsaals und eines durch den B-Plan ermöglichten repräsentativen Treppenhauses, die sowohl für die innere Organisation und die Wiederherstellung historisch wertvoller Elemente im Gebäude von Vorteil sein können, nicht auszuschließen.“

 

Der SB-Ausschuss nimmt die Informationen zur Kenntnis.

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Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=3793&TOLFDNR=46841&selfaction=print