28.05.2008 - 3.1 Zum Umgang mit dem Leitfaden für Sicherheit und...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE
- Gremium:
- Ausschuss für Bildung und Sport
- Datum:
- Mi., 28.05.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Frau Klotz verweist auf die Vorstellung des Leitfadens in der
Ausschusssitzung am 19.03.2008. Der Leitfaden könne mehr leisten. Deshalb
sollte er für Schulen eine höhere Bedeutung bekommen und verbindlicher gemacht
werden.
Frau Dr Löbel, komm. Leiterin der Geschäftsstelle SIKO, informiert, dass
21 Rückantworten von Schulen vorliegen. Damit sei man zufrieden, weil 9 Schulen
um Hilfe gebeten haben. Das heißt, man könnte mit 9 Schulen anfangen zu
arbeiten. In Zusammenarbeit mit Konflikthaus e. V. wurde ein Konzept vorgelegt,
wie man den Leitfaden umsetzen kann. Dies könne nur in Kooperation mit anderen
Partnern erfolgen, wobei bestehende Kooperationsbeziehungen der Schulen
erhalten bleiben sollen. Man beginne jetzt mit der Grundschule am Priesterweg
zu arbeiten. Mit einer weiteren Schule wird man die Arbeit zum Beginn des neuen
Schuljahres aufnehmen. Für die Umsetzung der Konzepte werden pro Schule 3.400
Euro benötigt, die nicht verfügbar
sind. Hinsichtlich der Finanzierung ist man mit dem Staatlichen Schulamt, dem
Landespräventionsrat und dem Ministerium für Bildung, Kultur und Sport im
Gespräch.
Frau Klotz schlägt vor, den Antrag mit Terminveränderung zu
beschließen.
Ein neuer Sachstand soll dem Ausschuss für Bildung und Sport und der Stadtverordnetenversammlung im September 2008 vorgelegt werden.
Es gibt keine Gegenstimmen.
Dr. Steinicke lässt den geänderten Antrag abstimmen.
Beschlusstext:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie und mit welchen
organisatorischen und finanziellen Mitteln die Umsetzung des Leitfadens für
Sicherheit und Gewaltprävention an Schulen organisiert werden kann.
Dazu
sollten sowohl das Staatliche Schulamt als auch das Ministerium für Bildung,
Jugend und Sport einbezogen werden, um mögliche Fortbildungsmaßnahmen
geeigneter Lehrer auszugestalten.
Das
Ergebnis der Prüfung ist der Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung im
September 2008 vorzulegen.