22.05.2008 - 3.4 Straßenentwässerungsplan der Ortslage Groß Glie...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.4
- Zusätze:
- Fraktion Grüne/B90 Änderungsantrag der Fraktion Die Linke
- Datum:
- Do., 22.05.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Jäkel bringt den Änderungsantrag der Fraktion Die LINKE ein und
begründet diesen. Der Termin der Berichterstattung in der
Stadtverordnetenversammlung wird auf „Juli-Sitzung“ geändert.
Herr Dörschel macht deutlich, dass die Direkteinleitung in den Glienicker
See unterbunden werden soll.
Herr Schenke informiert, dass die Verwaltung ein
Straßenentwässerungskonzept für Groß Glienicke erarbeitet und der
Stadtverordnetenversammlung zum 02.07.2008 in einer Mitteilungsvorlage über den
Arbeitsstand berichten wird.
Herr Arndt fragt, wer das Straßenentwässerungskonzept für Groß
Glienicke beauftragt hat, da dies nicht durch die Stadtverordnetenversammlung
beauftragt wurde.
Herr Schenke erklärt, dass dieses Problem mit der Eingemeindung in die
Zuständigkeit der Verwaltung der Landeshauptstadt Potsdam gelangte. Daher wird
dieses Konzept erarbeitet.
Änderungsantrag:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, über den Stand der Überarbeitung des
Straßenentwässerungsplanes des Ortsteils Groß Glienicke in der Juli-Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung zu berichten. Der Schwerpunkt des Berichtes ist auf
die Einhaltung der Vorgaben des brandenburgischen Wassergesetzes zu legen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 7
Ablehnung: 0
Stimmenthaltung: 2
Dem
Änderungsantrag wird zugestimmt.
Geänderter Beschlusstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, über den Stand der Überarbeitung des Straßenentwässerungsplanes des Ortsteils Groß Glienicke in der Juli-Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zu berichten. Der Schwerpunkt des Berichtes ist auf die Einhaltung der Vorgaben des brandenburgischen Wassergesetzes zu legen.