22.05.2008 - 3.11 Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Holtkamp bringt die Drucksache ein und gibt Erläuterungen.

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 100 „Wissenschaftspark Golm“ in seinen Geltungsbereichsgrenzen gemäß Anlage 2 ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               9

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       0

Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

 

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Anlagen zur Vorlage