27.05.2008 - 5.2 BE Neubau Oberlinschule
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Zusätze:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 27.05.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- vertagt
Es
ist 21.30 Uhr; entsprechend der Verständigung zu Beginn der Sitzung wird der
TOP vorgezogen.
Frau
Rademacher (FB Stadterneuerung und Denkmalpflege) stellt das Vorhaben kurz vor.
Sie informiert, dass der Bauantrag am 15.5. gestellt worden sei. Im Vorfeld
habe es Verständigungen zu eingereichten Planentwürfen mit Vertretern des
Oberlinhauses gegeben. Seitens der Stadtverwaltung wurde erkannt, dass das
Vorhaben begrüßt wird, aber ein Umplanungsbedarf gesehen wird.
Frau Rademacher geht erläuternd auf die Rahmenbedingungen,
wie Blockkonzept und Fragen des Denkmalschutzes ein.
Bei der Bewertung des Bauvorhabens wurde eine verträgliche
Abweichung von Blockkonzept Block 12/Babelsberg Nord erkannt. Die geschlossene
Bauweise sei eine verträgliche Lösung. Frau Rademacher geht anhand von Folien
detailliert auf die vorgenommene Abwägung ein und bittet um Zustimmung zur
Abweichung vom Blockkonzept (Selbstbindungsbeschluss) entsprechend des
vorgestellten Verwaltungsvorschlags.
Der Anbau an das Bestandsgebäude ist aus denkmalrechtlicher
Sicht nicht genehmigungsfähig.
Herr Schagemann (Architekt des Vorhabens) ergreift als
Vertreter des Bauherren das Wort. Er stellt dar, dass der Bauherr am
Ursprungsentwurf festhalten will. In einer kontroversen Debatte bekräftigt die
Beigeordnete, dass dieser denkmalrechtlich nicht genehmigungsfähig ist.
Der Ausschussvorsitzende unterstreicht, dass im Ausschuss
keine Diskussion über die denkmalrechtliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens zu
führen ist. Dies sei eine Behördenentscheidung, die sich der politischen
Einflussnahme entziehe.
Er bittet Verwaltung und Bauherren in der nächsten Sitzung
ein abgestimmtes, genehmigungsfähiges Vorhaben vorzustellen und beendet den
Tagesordnungspunkt.