27.05.2008 - 5.2 BE Neubau Oberlinschule

Beschluss:
vertagt
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Es ist 21.30 Uhr; entsprechend der Verständigung zu Beginn der Sitzung wird der TOP vorgezogen.

 

Frau Rademacher (FB Stadterneuerung und Denkmalpflege) stellt das Vorhaben kurz vor. Sie informiert, dass der Bauantrag am 15.5. gestellt worden sei. Im Vorfeld habe es Verständigungen zu eingereichten Planentwürfen mit Vertretern des Oberlinhauses gegeben. Seitens der Stadtverwaltung wurde erkannt, dass das Vorhaben begrüßt wird, aber ein Umplanungsbedarf gesehen wird.

Frau Rademacher geht erläuternd auf die Rahmenbedingungen, wie Blockkonzept und Fragen des Denkmalschutzes ein.

Bei der Bewertung des Bauvorhabens wurde eine verträgliche Abweichung von Blockkonzept Block 12/Babelsberg Nord erkannt. Die geschlossene Bauweise sei eine verträgliche Lösung. Frau Rademacher geht anhand von Folien detailliert auf die vorgenommene Abwägung ein und bittet um Zustimmung zur Abweichung vom Blockkonzept (Selbstbindungsbeschluss) entsprechend des vorgestellten Verwaltungsvorschlags.

 

Der Anbau an das Bestandsgebäude ist aus denkmalrechtlicher Sicht nicht genehmigungsfähig.

 

Herr Schagemann (Architekt des Vorhabens) ergreift als Vertreter des Bauherren das Wort. Er stellt dar, dass der Bauherr am Ursprungsentwurf festhalten will. In einer kontroversen Debatte bekräftigt die Beigeordnete, dass dieser denkmalrechtlich nicht genehmigungsfähig ist.

 

Der Ausschussvorsitzende unterstreicht, dass im Ausschuss keine Diskussion über die denkmalrechtliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens zu führen ist. Dies sei eine Behördenentscheidung, die sich der politischen Einflussnahme entziehe.

 

Er bittet Verwaltung und Bauherren in der nächsten Sitzung ein abgestimmtes, genehmigungsfähiges Vorhaben vorzustellen und beendet den Tagesordnungspunkt.

 

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