27.05.2008 - 3.5 Kastellanhaus Am Stern - Wiedereröffnung als Ga...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in intensiven Gesprächen mit der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin – Brandenburg die Wiedereröffnung des Kastellanhauses am Jagschloss Stern als gastronomische Einrichtung voranzutreiben. Hierzu sollen regelmäßige Konsultationen mit der Stiftung durchgeführt werden.

Die Wirtschaftsförderung der Stadt soll die Stiftung bei der Suche nach einem Pächter unterstützen.

 

Dem Hauptausschuss ist halbjährlich zu berichten. Ein erster Bericht ist im September 2008 zu geben.

 

 

Frau Oldenburg bringt den Antrag DS 08/SVV/0358 ein.

 

Frau Bankwitz bringt den Änderungsantrag ein:

„Vorher ist zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen eine gastronomische Nutzung möglich ist.“

 

Herr Lehmann (Bereich Stadterneuerung) informiert, dass die Stadt bereits alles tue, was in ihrer Hand liegt. Er informiert weiterhin, dass die Stiftung bisher 3 Ausschreibungen durchgeführt und auch Interessenten gefunden habe. Jedoch habe sich herausgestellt, dass Verwertung und Nutzung des Gebäudes erschwert seien. Die Stiftung ist weiterhin dabei zu agieren, somit könne das, was der Intention des Antrages entspricht, als durch Verwaltungshandeln erledigt angesehen werden.

Weiterhin informiert Herr Lehmann, dass zwischen der Stiftung und Wirtschaftsförderung das Angebot abgestimmt worden sei, im Internetauftritt der Stadt dieses Angebot aufzunehmen.

 

Herr Kümmel äußert sich verwundert, dass am Parkplatz ein Schild: Eigentum der Stiftung stehe, mit dem Hinweis – Parken nicht erlaubt?

 

Herr Lehmann teilt mit, dass der Bau des Parkplatzes durch die Stiftung erfolgt sei; in so fern ist es formalrechtlich korrekt.

Die Verwaltung wird Kontakt mit der Stiftung aufnehmen.

 

Herr Cornelius schlägt vor, den Antrag zu erweitern: Alternativ ist eine andere Nutzung zu erwägen.

 

Frau Oldenburg bittet für die Fraktion DIE LINKE, den Satz: „Dem Hauptausschuss ist halbjährlich zu berichten.“ zu streichen. Frau Oldenburg bittet um Abstimmung der so geänderten Fassung.

 

Frau Hüneke bringt zum Ausdruck, dass nichts erzwungen werden könne. Durch Gespräche zwischen Verwaltung und Stiftung würde das Anliegen des Antrages bereits erfüllt werden.

 

Frau Bankwitz zieht den Ergänzungsantrag zurück. Sie geht ebenfalls davon aus, dass der Antrag durch Verwaltungshandeln erledigt sei. Durch eine 1/2jährliche Informationspflicht würde es nicht besser.

 

Es erfolgt die Abstimmung:

 

 

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Geänderter Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in intensiven Gesprächen mit der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin – Brandenburg die Wiedereröffnung des Kastellanhauses am Jagschloss Stern als gastronomische Einrichtung voranzutreiben. Hierzu sollen regelmäßige Konsultationen mit der Stiftung durchgeführt werden.

Die Wirtschaftsförderung der Stadt soll die Stiftung bei der Suche nach einem Pächter unterstützen.

Ein erster Bericht ist im September 2008 zu geben.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               4

Ablehnung:                  2

Stimmenthaltung:       2