27.05.2008 - 2.7 Uferweg Wasserwerk Leipziger Straße

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Behandlung des TOP’s 2.7 erfolgt gemeinsam mit TOP 3.1.

 

Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) bringt die Vorlage 08/SVV/0456 ein.

 

Der Beschluss zur Städtebaulichen Rahmenvereinbarung zur Entwicklung der Speicherstadt vom 5. März 2008 ist die Basis für die Erstellung dieser Beschlussvorlage. Die Eigentümerinnen des an das Wasserwerk angrenzenden, südlichsten Grundstücks der Speicherstadt haben sich bereit erklärt, unter den Voraussetzungen der Weiterführung des geplanten Fuß- und Radwegs durch die Speicherstadt über/durch  das Masterplangebäude Nr. 1 (auch Speicher 12 genannt) zuzustimmen, dass bis zum 15.06.2008

-          die EWP der Errichtung und öffentlichen Nutzung des Uferwegs über das Wasserwerksgelände verbindlich zugestimmt hat,

-          die Stadt verbindlich erklärt hat, dass sie den geplanten Uferweg bis zum 31.12.2015 auf dem jetzigen Wasserwerksgelände herstellen und für die öffentliche Nutzung freigeben wird.

Diese Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der Anpassung der Wasserschutzzonen in Verantwortung des Landes Brandenburg.

Bei Nichteinhaltung der Regelungen der Rahmenvereinbarung Speicherstadt sind die Eigentümerinnen der Speicherstadt gegenüber der Stadt zur Leistung von 1 Mio. EUR Schadensersatz verpflichtet.

Diese Vertragsstrafe gilt ebenso für die Stadt, falls sie den Uferweg nicht bis zum 31.12.2015 errichten sollte.

 

Die Vorzugsvariante der Verwaltung beinhaltet einen 1,5 m breiten Uferweg (mit einer Steg- und einigen Treppen- oder steilen Rampenanlagen) mit – in Relation gesehen – geringeren Grunderwerbskosten. Für eine Alternativplanung mit einem ca. 3,0 m breiten Fuß- und Radweg müssten entsprechend mehr Grunderwerbskosten kalkuliert werden.

Zwischenzeitlich hat sich in Abstimmung mit der EWP gezeigt, dass diese die Bereitschaft erklärt, die für die Erstellung des Weges erforderliche Fläche nicht an die Landeshauptstadt Potsdam zu veräußern, sondern ihr eine Dienstbarkeit einzuräumen.

Vor dem Hintergrund der entfallenden Grunderwerbskosten können die Herstellungskosten für den Uferweg neu beurteilt werden: bei 1,5 m Breite ein Betrag von ca. 230.000 EUR, bei 3,0 m Breite ein Betrag von ca. 400.000 EUR (Bau des Weges + begleitende Maßnahmen wie Abbruch des Schuppens und ergänzende Begrünung+ wesentl. Kostenfaktor – Zaunanlagen). Damit geht die Verwaltung nunmehr davon aus, dass ein voll fahrradtauglicher Uferweg angelegt werden kann. Dazu wird ein neue Plan vorgestellt (Anlage).

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Zum Antrag 08/SVV/0394 äußert Frau Dr. von Kuick-Frenz, dass das Prüfergebnis im Dezember vorgelegt werden könne. Herr Kümmel stimmt für die SPD-Fraktion der Änderung auf Dezember 2008 zu.

 

Der Ausschussvorsitzende bittet die Verwaltung die neue Anlage der Vorlage beizufügen sowie Ergänzung im Beschlussvorschlag, dass Bezug zur neuen Anlage genommen wird

 

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Geänderter Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Unter der Voraussetzung, dass die Energie und Wasser Potsdam GmbH der Errichtung und öffentlichen Nutzung eines Uferwegs über ihr Grundstück an der Leipziger Straße zustimmt und eine Neufestlegung der Wasserschutzzonen die rechtliche Möglichkeit hierfür eröffnet, garantiert die Landeshauptstadt Potsdam den Eigentümerinnen der südlichen Speicherstadt verbindlich, den Uferweg bis zum Ablauf des 31.12.2015 auf dem jetzigen Gelände des Wasserwerks an der Leipziger Straße herzustellen und für eine öffentliche Nutzung freizugeben (s. Anlagen neu)

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               8

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       0

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Anlagen zur Vorlage