27.05.2008 - 2.7 Uferweg Wasserwerk Leipziger Straße
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.7
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 27.05.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Die
Behandlung des TOP’s 2.7 erfolgt gemeinsam mit TOP 3.1.
Herr
Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) bringt die Vorlage 08/SVV/0456 ein.
Der Beschluss zur Städtebaulichen
Rahmenvereinbarung zur Entwicklung der Speicherstadt vom 5. März 2008 ist die
Basis für die Erstellung dieser Beschlussvorlage. Die Eigentümerinnen des an
das Wasserwerk angrenzenden, südlichsten Grundstücks der Speicherstadt haben
sich bereit erklärt, unter den Voraussetzungen der Weiterführung des geplanten
Fuß- und Radwegs durch die Speicherstadt über/durch das Masterplangebäude Nr. 1 (auch Speicher 12 genannt)
zuzustimmen, dass bis zum 15.06.2008
-
die
EWP der Errichtung und öffentlichen Nutzung des Uferwegs über das
Wasserwerksgelände verbindlich zugestimmt hat,
-
die
Stadt verbindlich erklärt hat, dass sie den geplanten Uferweg bis zum
31.12.2015 auf dem jetzigen Wasserwerksgelände herstellen und für die
öffentliche Nutzung freigeben wird.
Diese
Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der Anpassung der Wasserschutzzonen in
Verantwortung des Landes Brandenburg.
Bei
Nichteinhaltung der Regelungen der Rahmenvereinbarung Speicherstadt sind die
Eigentümerinnen der Speicherstadt gegenüber der Stadt zur Leistung von 1 Mio.
EUR Schadensersatz verpflichtet.
Diese
Vertragsstrafe gilt ebenso für die Stadt, falls sie den Uferweg nicht bis zum
31.12.2015 errichten sollte.
Die Vorzugsvariante
der Verwaltung beinhaltet einen 1,5 m breiten Uferweg (mit einer Steg- und
einigen Treppen- oder steilen Rampenanlagen) mit – in Relation gesehen –
geringeren Grunderwerbskosten. Für eine Alternativplanung mit einem ca. 3,0 m
breiten Fuß- und Radweg müssten entsprechend mehr Grunderwerbskosten kalkuliert
werden.
Zwischenzeitlich
hat sich in Abstimmung mit der EWP gezeigt, dass diese die Bereitschaft
erklärt, die für die Erstellung des Weges erforderliche Fläche nicht an die
Landeshauptstadt Potsdam zu veräußern, sondern ihr eine Dienstbarkeit
einzuräumen.
Vor dem
Hintergrund der entfallenden Grunderwerbskosten können die Herstellungskosten
für den Uferweg neu beurteilt werden: bei 1,5 m Breite ein Betrag von ca.
230.000 EUR, bei 3,0 m Breite ein Betrag von ca. 400.000 EUR (Bau des Weges +
begleitende Maßnahmen wie Abbruch des Schuppens und ergänzende Begrünung+
wesentl. Kostenfaktor – Zaunanlagen). Damit geht die Verwaltung nunmehr davon
aus, dass ein voll fahrradtauglicher Uferweg angelegt werden kann. Dazu wird
ein neue Plan vorgestellt (Anlage).
.
Zum
Antrag 08/SVV/0394 äußert Frau Dr. von Kuick-Frenz, dass das Prüfergebnis im
Dezember vorgelegt werden könne. Herr Kümmel stimmt für die SPD-Fraktion der
Änderung auf Dezember 2008 zu.
Der Ausschussvorsitzende bittet
die Verwaltung die neue Anlage der Vorlage beizufügen sowie Ergänzung im
Beschlussvorschlag, dass Bezug zur neuen Anlage genommen wird
Geänderter Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
Unter der Voraussetzung, dass die Energie und Wasser Potsdam GmbH der Errichtung und öffentlichen Nutzung eines Uferwegs über ihr Grundstück an der Leipziger Straße zustimmt und eine Neufestlegung der Wasserschutzzonen die rechtliche Möglichkeit hierfür eröffnet, garantiert die Landeshauptstadt Potsdam den Eigentümerinnen der südlichen Speicherstadt verbindlich, den Uferweg bis zum Ablauf des 31.12.2015 auf dem jetzigen Gelände des Wasserwerks an der Leipziger Straße herzustellen und für eine öffentliche Nutzung freizugeben (s. Anlagen neu)
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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