27.05.2008 - 3.2 Denkmalschutz für Natursteinpflasterflächen

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit der Unteren Denkmalschutzbehörde und dem Landesamt für Denkmalpflege zu klären, welche Natursteinpflasterflächen in Potsdam unter Denkmalschutz gestellt werden können.

Dabei sind die Straßenzüge im Einzelnen, aber auch stadtübergreifende Zusammenhänge zu berücksichtigen.

Ein Zwischenbericht ist im Ausschuss für Stadtplanung und Bauen im Juni 2008 zu geben.

 

 

Frau Hüneke bringt den Antrag ein.

 

Frau Rademacher (FB Stadterneuerung und Denkmalpflege) informiert zum Sachstand:

 

Der Erhalt der Pflasterungen ist nicht mit dem Mittel des Denkmalschutzes zu erreichen :

Für Potsdam gelten 6 Denkmalbereichssatzungen. Innerhalb dieser Denkmalbereiche und der Flächendenkmale der Innerstadt gehören die vorhandenen Pflasterungen in Geh- und Fahrbahnen bereits zum Schutzgut (siehe Anlage).

Hauptaugenmerk der Denkmalpflege ist es, diese bereits unter Schutz gestellten Straßen in der Pflasterausführung zu erhalten.  Sofern öffentliche Interessen – wie Verkehrsführung oder Behindertengerechtheit – überwiegen, muss selbst bei unter Schutz gestellten Straßen einer anderen Ausführung stattgegeben werden.

 

Die UDSB hat beim für die Denkmaleintragung zuständigen BLDAM bereits die Einzelunterschutzstellung von Straßen, die eine einzigartige Schmuckpflasterung aufwiesen, beantragt.

Das BLDAM teilte der UDSB dazu die offizielle Rechtsanschauung bereits mit. Die Denkmaleigenschaft wird danach für Pflasterungen nicht anerkennt. Hier fehlt das Alleinstellungsmerkmal bzw. der Zeugniswert als wesentliche Voraussetzung für Unterschutzstellung. Das Schutzgut „Pflasterausführung“ wird lediglich im Zusammenhang mit einem baulichen Ensemble anerkannt.

 

Aus Anlass des Antrags verständigte sich die UDSB mit dem BLDAM, dass die Rechtsanschauung bestätigte.

 

Es wird gebeten, die Informationen von Frau Rademacher im Protokoll festzuhalten.

 

Herr Putz (Behindertenvertreter) nimmt Bezug auf die Beratung beim Sanierungsträger Stadtkontor und bittet, die dort getroffenen Festlegungen zu berücksichtigen.

 

Frau Hüneke greift den Hinweis auf und äußert, dass dies in das Konzept gehöre.

 

Frau Hüneke erklärt aufgrund der Äußerungen von Frau Rademacher, dass der Antrag damit durch Verwaltungshandeln erledigt sei.

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Frau Hüneke erklärt aufgrund der Äußerungen von Frau Rademacher, dass der Antrag damit durch Verwaltungshandeln erledigt sei.

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