27.05.2008 - 2.5 Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.5
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 27.05.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- vertagt
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 100 „Wissenschaftspark Golm“ in seinen Geltungsbereichsgrenzen gemäß Anlage 2 ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Auch hier hat der SB-Ausschuss bereits in der letzten
Sitzung eine positive Empfehlung unter dem Vorbehalt der Zustimmung des
Ortsbeirates Golm abgegeben.
Hier hat der Ortsbeirat eine umfangreiche Liste von
Änderungen beschlossen. Deshalb schlägt der Vorsitzende eine inhaltliche
Befassung mit den beantragten Änderungen vor, um der STVV dazu eine Empfehlung
geben zu können.
Herr Goetzmann nimmt für die Verwaltung Stellung zu den
Änderungsanträgen des Ortsbeirates. Er verweist insbesondere auf die
verschiedene Körnigkeit des FNPs und eines B-Plans, auf gefasste Beschlüsse zur
Entwicklung eines Nahversorgungsbereiches, auf das noch verfügbare Flächenpotenzial
und auf die Problematik der Förderfähigkeit bzw. der Rückzahlung von
Fördermitteln.
Herr Pieper berichtet von einem
aktuellen Kontakt mit dem Ortsbürgermeister und stellt dar, dass ein Kompromiss
in der Reduzierung der Bebauung im Bereich des eingeschränkten Gewerbegebietes
GEe6 gefunden werden könnte, in dem auf den Flächen südlich der für den
Pflanzerhalt vorgesehenen Fläche b keine Bebauung vorgesehen werde.
Herr Dr. Seidel gibt folgende
Empfehlungen zu den Punkten des Ortsbeirates:
Zu 1. - vollständige Verwendung als
Grünfläche erscheint wenig sinnvoll, eine Änderung des Gewerbegebietes GEe6 zu
einer Grünfläche wäre jedoch aus seiner Sicht vertretbar und wünschenswert.
Zu 3. - GRZ-Erhöhung im östlichen
Teil Richtung Bahntrasse erscheint sinnvoll, keine Reduzierung.
Zu 4. - eine Festsetzung als
Kerngebiet stünde im Widerspruch zur Planungsabsicht, den Nahversorgungsbereich
Golm zu entwickeln
Zu 5. - hierzu sollte eine Prüfung
erfolgen
Zu 2. - dies würde bedeuten, dass in
den Gebieten GEe4 und GEe5 jeweils ein nicht überbaubarer Streifen fest zu
setzen wäre. Bei der vorhandenen Länge der beiden Gebiete erscheint dies nicht
ausgeschlossen. Es sollte die Umsetzbarkeit der genannten Achse aus der
Bereichsentwicklungsplanung in Form eines Prüfauftrag an die Verwaltung geklärt
werden.
Herr Goetzmann stellt dar, dass nach
erster Verständigung mit der Projektträgerseite der Verzicht auf das
eingeschränkte Gewerbegebiet GEe6 noch als vertretbar eingeschätzt worden sei.
Noch nicht abschließend vertieft untersucht worden sei bislang das Risiko einer
Fördermittelrückzahlung für die bereits realisierte Erschließung insbesondere
für die Reduzierung der gewerblichen Flächenpotenziale in den Gewerbegebieten
GEe 4 und GEe5.
Der Ausschussvorsitzende informiert,
dass er sich im Vorgriff der heutigen Sitzung bereits mit Herrn Goetzmann
verständigt habe, im Falle von Änderungsanträgen die Behandlung der Drucksache
4 Wochen zurück zu stellen, mit der Empfehlung die Vorlage zu überarbeiten und
dann zur Auslegung zu bringen.
Frau Hüneke unterstützt das Anliegen
des Ortsbeirates bzgl. der Grünachse und der Prüfung der Baukörpergestaltung
(Teilung der beiden GE Flächen).
Herr Dr. Seidel stellt zur folgende
Änderungsanträge zur Abstimmung:
Das Gewerbegebiet GEe 6 soll in eine
Grünfläche umgewandelt werden –
Abstimmung: 7/0/0
Für die Gewerbegebiete GEe 5 und GEe
4 soll geprüft werden, ob in Umsetzung der "grünen Achse" aus der
Bereichsentwicklungsplanung Golm eine nicht überbaubare Grundstücksfläche
festgesetzt werden kann - Abstimmung:
7/0/0
Der Ausschussvorsitzende schlägt zum Verfahren vor:
Der
SB-Ausschuss empfiehlt der STVV die Rücküberweisung in den SB-Ausschuss und den
Ortsbeirat. Nach der Überarbeitung des B-Plan Entwurfes in den beiden Punkten
wird die DS wieder aufgerufen.
Der Verfahrensvorschlag wird zur Abstimmung gestellt: 7/0/1
Anlagen zur Vorlage
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