27.05.2008 - 2.5 Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauu...

Beschluss:
vertagt
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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 100 „Wissenschaftspark Golm“ in seinen Geltungsbereichsgrenzen gemäß Anlage 2 ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

 

Auch hier hat der SB-Ausschuss bereits in der letzten Sitzung eine positive Empfehlung unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Ortsbeirates Golm abgegeben.

 

Hier hat der Ortsbeirat eine umfangreiche Liste von Änderungen beschlossen. Deshalb schlägt der Vorsitzende eine inhaltliche Befassung mit den beantragten Änderungen vor, um der STVV dazu eine Empfehlung geben zu können.

 

Herr Goetzmann nimmt für die Verwaltung Stellung zu den Änderungsanträgen des Ortsbeirates. Er verweist insbesondere auf die verschiedene Körnigkeit des FNPs und eines B-Plans, auf gefasste Beschlüsse zur Entwicklung eines Nahversorgungsbereiches, auf das noch verfügbare Flächenpotenzial und auf die Problematik der Förderfähigkeit bzw. der Rückzahlung von Fördermitteln.

 

Herr Pieper berichtet von einem aktuellen Kontakt mit dem Ortsbürgermeister und stellt dar, dass ein Kompromiss in der Reduzierung der Bebauung im Bereich des eingeschränkten Gewerbegebietes GEe6 gefunden werden könnte, in dem auf den Flächen südlich der für den Pflanzerhalt vorgesehenen Fläche b keine Bebauung vorgesehen werde.

 

Herr Dr. Seidel gibt folgende Empfehlungen zu den Punkten des Ortsbeirates:

Zu 1. - vollständige Verwendung als Grünfläche erscheint wenig sinnvoll, eine Änderung des Gewerbegebietes GEe6 zu einer Grünfläche wäre jedoch aus seiner Sicht vertretbar und wünschenswert.

Zu 3. - GRZ-Erhöhung im östlichen Teil Richtung Bahntrasse erscheint sinnvoll, keine Reduzierung.

Zu 4. - eine Festsetzung als Kerngebiet stünde im Widerspruch zur Planungsabsicht, den Nahversorgungsbereich Golm zu entwickeln

Zu 5. - hierzu sollte eine Prüfung erfolgen

Zu 2. - dies würde bedeuten, dass in den Gebieten GEe4 und GEe5 jeweils ein nicht überbaubarer Streifen fest zu setzen wäre. Bei der vorhandenen Länge der beiden Gebiete erscheint dies nicht ausgeschlossen. Es sollte die Umsetzbarkeit der genannten Achse aus der Bereichsentwicklungsplanung in Form eines Prüfauftrag an die Verwaltung geklärt werden.

 

Herr Goetzmann stellt dar, dass nach erster Verständigung mit der Projektträgerseite der Verzicht auf das eingeschränkte Gewerbegebiet GEe6 noch als vertretbar eingeschätzt worden sei. Noch nicht abschließend vertieft untersucht worden sei bislang das Risiko einer Fördermittelrückzahlung für die bereits realisierte Erschließung insbesondere für die Reduzierung der gewerblichen Flächenpotenziale in den Gewerbegebieten GEe 4 und GEe5.

 

Der Ausschussvorsitzende informiert, dass er sich im Vorgriff der heutigen Sitzung bereits mit Herrn Goetzmann verständigt habe, im Falle von Änderungsanträgen die Behandlung der Drucksache 4 Wochen zurück zu stellen, mit der Empfehlung die Vorlage zu überarbeiten und dann zur Auslegung zu bringen.

 

 

Frau Hüneke unterstützt das Anliegen des Ortsbeirates bzgl. der Grünachse und der Prüfung der Baukörpergestaltung (Teilung der beiden GE Flächen).

 

Herr Dr. Seidel stellt zur folgende Änderungsanträge zur Abstimmung:

Das Gewerbegebiet GEe 6 soll in eine Grünfläche umgewandelt werden –

Abstimmung: 7/0/0

Für die Gewerbegebiete GEe 5 und GEe 4 soll geprüft werden, ob in Umsetzung der "grünen Achse" aus der Bereichsentwicklungsplanung Golm eine nicht überbaubare Grundstücksfläche festgesetzt werden kann  - Abstimmung: 7/0/0

 

Der Ausschussvorsitzende schlägt zum Verfahren vor:

Der SB-Ausschuss empfiehlt der STVV die Rücküberweisung in den SB-Ausschuss und den Ortsbeirat. Nach der Überarbeitung des B-Plan Entwurfes in den beiden Punkten wird die DS wieder aufgerufen.

Der Verfahrensvorschlag wird zur Abstimmung gestellt: 7/0/1

 

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Anlagen zur Vorlage