29.05.2008 - 5 Konzept "Sozialpädagogische Begleitung im Sozia...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Schweers bringt die Drucksache ein und begründet diese kurz.

 

Frau Schäfer (Sozialarbeiterin „Rückenwind e.V.) gibt anhand einer Power-Point-Präsentation Erläuterungen zum Konzept.

 

Frau Dr. Müller bittet die Ausschussmitglieder, sich in der Diskussion auf das vorgelegte Konzept zu beschränken.

 

Frau Basekow fragt, ob es regelmäßig so ist, dass die Samstagsarbeit über Überstunden gewährleistet wird. Wenn es so wäre, hält sie dieses für bedenklich.

Sie fragt, ob auch an andere professionelle Träger  wie z.B. Suchtberatung oder Schuldnerberatung vermittelt wird.

 

Frau Schäfer erklärt, dass der Aufbau eines Netzwerkes geplant ist. Hierfür muss noch an die entsprechenden Träger herangetreten werden.

 

Herr Blume macht deutlich, dass nicht jeder Fachbetreuer an jedem Samstag Stunden zu leisten hat.

 

Herr Voehse beantragt Zurückstellung der Drucksache. Er schlägt vor, dass der Verein seine Fachlichkeit darstellt.

 

Herr Liebe fragt, wie die Verwaltung zum Einsatz in Jugendeinrichtungen angesichts der neuen Qualität der Betreuung steht und ob eine Begleitung der Jugendlichen während der Stunden, die geleistet werden müssen, erfolgt.

 

Frau Schäfer erklärt, dass dies während der zu leistenden Stunden erfolgt.

 

Herr Liebe fragt, ob der Verein Veräußerungsgewinne durch die Jugendlichen erwirtschaftet.

 

Herr Blume verneint dies.

 

Herr Schweers hält die Betreuung am Wochenende für sinnvoll, da die Stunden durch die Jugendlichen oft nur am Wochenende abgeleistet werden können.

 

Frau Knoblich erklärt, dass sie dem vorliegenden Konzept so zustimmen kann.

Sie fragt, ob die Kosten für die Stunden der Fachbetreuer an Samstagen über Überstunden abgegolten werden oder durch Vergütung für Wochenendarbeit.

 

Herr Schweers erklärt, dass dies keine Aufschläge für Wochenendarbeit sind, sondern geleistete Stunden der Fachbetreuer.

 

Herr van Leeuwen fragt, ob durch die betriebenen Werkstätten Umsätze erzielt werden und was aus diesen Umsätzen finanziert wird. Er fragt, ob die einzelnen Gewerke eine Genehmigung durch die Handwerkskammer haben.

Er spricht sich dafür aus, dass die Ergebnisse nach Ablauf des Projektes im Jugendhilfeausschuss vorzustellen.

 

Herr Blume erklärt, dass die erzielten Umsätze im Durchschnitt gleich Null sind. Er informiert, dass es für mehre Gewerke Anträge bei der Handwerkskammer gibt. Aus seiner Sicht besteht kein Grund anzunehmen, dass die Genehmigung durch die Handwerkskammer nicht erteilt wird.

 

Abstimmung zum Antrag von Herrn Voehse auf Vertragung:

Zustimmung:               3

Ablehnung:                  7

Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt.

 

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Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

Konzept „Sozialpädagogische Begleitung im Sozialen Hilfsdienst“ des Trägers „rückenwind – Arbeits- und Sozialprojekte Brandenburg e.V.“

Die Verwaltung wird beauftragt, die zur Umsetzung des Projektes erforderlichen Vertragsverhandlungen mit dem Träger „rückenwind - Arbeits- und Sozialprojekte Brandenburg e.V.“ zu führen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               10

Ablehnung:                    1

Dem Antrag wird zugestimmt.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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