10.06.2008 - 6.8 Information zur Sanierung der Gleisanlagen durc...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.8
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 10.06.2008
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Die
Information wird vorgezogen.
Der
Ausschussvorsitzende macht auf den in der STVV am 4.6.08 gefassten Beschluss
zur Zeppelinstr. aufmerksam. Es wurde beschlossen, bei den nächsten anstehenden
Reparaturarbeiten in der Zeppelinstraße im Gleisbereich Splitt-Mastix-Belag
anstelle der vorhandenen
Pflastersteine einbauen zu lassen. Zur Herstellung eines einheitlichen
Straßenbelages ist auf die Sanierung in größeren Straßenabschnitten zu
orientieren.
Bei den Arbeiten ist in Übereinstimmung mit weiteren Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung darauf zu achten, dass die Beeinträchtigung des Verkehrs durch Bauarbeiten auf ein unvermeidbares Minimum begrenzt wird.
Herr Hermann (Technischer Prokurist Verkehrsbetrieb Potsdam)
informiert, dass die Abschnitte bis 2001 grundlegend saniert worden sind.
Verfugtes Betonsteinpflaster als Deckenschlussmaterial habe sich jedoch nicht
bewährt. Es sind Schäden zu verzeichnen. Deshalb erfolgt in Abstimmung mit dem
Straßenbaulastträger Landeshauptstadt Potsdam der Ersatz des schadhaften
Deckenschlusses auf gemeinsam definierten Abschnitten mit einem anderen Aufbau
unter Verwendung von lärmminderndem Asphalt um der Verkehrssicherungspflicht
nachzukommen und den Erhaltungszustand zu verbessern.
Für dieses Jahr sind 250 T€ eingeplant worden (Großteil in
der Zeppelinstr.). Auch weil für diese Maßnahmen keine Fördermittel abgerufen
werden können, sei man nicht in der Lage komplette Straßen-/Gleisabschnitte im
Deckenschluss zu sanieren. Bereiche, wo der Deckenschluss in Ordnung ist,
werden somit nicht erneuert und sind im Budget nicht berücksichtigt. Dies könne
nur dort erfolgen, wo in Übereinstimmung mit der LHP Handlungsbedarf besteht
und die Sperrzeiten durchführbar sind.
Der Ausschussvorsitzende erinnert nochmals an den v.g.
Beschluss, hier sei eine klare Botschaft erfolgt, die keine so großen
Spielräume lässt.