10.06.2008 - 6.9 Straßenbeleuchtungsvorhaben mit Erhebung von St...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Steffens (FB Grün- und Verkehrsflächen) informiert, dass es sich hier um eine Anliegerstraße handelt. Die vorhandene Straßenbeleuchtungsanlage in der Kohlhasenbrücker Str. wurde 1976 errichtet. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 30 Jahren ist überschritten und es ist im Zuge der Verkehrssicherungspflicht und zur Gefahrenabwehr eingeschätzt worden, dass die Errichtung einer Straßenbeleuchtungsanlage erforderlich ist. Die Errichtung von 10 Stück geraden Stahlmasten mit Mastaufsatzleuchte und Erdkabelverlegung löst die öffentlich-rechtliche Pflicht zur Zahlung von Straßenausbaubeiträgen aus. Das Investitionsvolumen beträgt ca. 20.000,- €. Die Beitragspflicht ist in Höhe von 75 % erforderlich. Im Ergebnis der im März/April 2008 durchgeführten Anliegerbeteiligung ergibt sich folgendes Votum: 6 Anlieger (davon 1 Gegenstimme und von 5 keine Äußerung).

Es ist vorgesehen, die Baumaßnahme im III. Quartal 2008 umzusetzen.

 

Der SB-Ausschuss nimmt die Informationen zur Kenntnis.

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