10.06.2008 - 3.1 Radverkehrsstrategie für Potsdam und Radverkehr...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Radverkehrsstrategie für Potsdam (Anlage 1) und das Radverkehrskonzept Potsdam (Anlage 2) bilden die Grundlage des weiteren Verwaltungshandelns und zur Förderung des Radverkehrs in der Landeshauptstadt. Die Prüfergebnisse zur DS-Nr. 07/SVV/0368 (Offensive Fahrrad 2010) sowie zu den Maßnahmenvorschlägen des Bürgerhaushalts (Anlagen 3 und 4) werden zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Behandlung der Vorlage 08/SVV/0455 erfolgt gemeinsam mit dem TOP 4.5 Antrag 08/SVV/0447.

 

 

Der Ausschussvorsitzende erinnert, dass die erste Lesung bereits in der Sitzung am 20.05.08 statt gefunden habe.

 

Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) macht deutlich, dass es sinnvoll sei, nicht im Einzelnen die Detailmaßnahmen abzustimmen, sondern sich vielmehr über die Strategie zu verständigen, um die entsprechenden Zielrichtungen für die Umsetzung durch Handeln der Verwaltung vorzugeben.

 

Herr Kümmel macht aufmerksam, dass dann nur die Anlage 1 beschlossen werden müsste.

 

Herr Goetzmann betont nochmals, dass es notwendig sei, bestimmt Maßgaben für die Umsetzung der Ziele/Prinzipien zu formulieren und diese der Verwaltung an die Hand zu geben, zur Umsetzung was den Prinzipien entspricht.

 

Der Ausschussvorsitzende unterbreitet den Vorschlag im Herbst (im Vorlauf der Haushaltsaufstellung für das Folgejahr – wenn der Haushaltsplanentwurf noch nicht vorliegt) die geplanten Ausgaben für Maßnahmen des Radverkehrs im Ausschuss Stadtplanung und Bauordnung vorzustellen. Dann habe man die Möglichkeit, sich im Ausschuss oder gegebenenfalls auch in der STVV dazu zu positionieren.

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz sichert für die Verwaltung zu, dass die Maßnahmen, die für das Jahr 2009 vorgesehen werden, im Herbst vorzustellen.

 

Frau Hüneke bittet dies im Beschlusstext zu ergänzen.

 

Frau Hüneke beantragt, als Punkt G in Anlage 1 aufzunehmen:

Für die in der Maßnahmentabelle aufgeführten Natursteinpflasterstraßen bzw. –flächen, die als Problemfälle für den Radverkehr benannt sind, sind bauliche Einzellösungen vorzubereiten, die sowohl den Bedarf für den Radverkehr als auch den Erhalt des Pflasters berücksichtigen.

 

Herr Jäkel bringt folgende 5 Anträge ein (kompletter Wortlaut, einschl. Begründung sh. Anlage):

(1)   Die DS möge wie folgt ergänzt werden:

Im weiteren Verfahren sind die in Anlage 2 vorgeschlagenen Maßnahmen komplex mit den Belangen der Stadtentwicklung, des Straßenverkehrs einschließlich ÖPNV und Unfallschutz, des Denkmalschutzes und ökologischer Belange ausgewogen abzustimmen. Dabei sind einzelne konfliktträchtige Maßnahmen vertieft zu untersuchen und bleiben weiteren Einzelfallentscheidungen der StVV vorbehalten.

 

(2)   Anlage 2 – Der Maßnahmeplan möge wie folgt geändert werden:

Maßnahme 2 Zeppelinstraße

Die vorgeschlagene Reduzierung der beiden Richtungsfahrstreifen der Zeppelinstraße auf einen 5,50 m breiten Streifen wird nicht umgesetzt, weil die sehr hohe Verkehrsbelastung sowie die Trasse der Straßenbahn und die Häufung von Unfällen dem entgegenstehen.

 

(3)   Anlage 2

Der Maßnahmeplan möge wie folgt geändert werden:

Maßnahme 26 Zeppelinstraße

Die vorgeschlagene Einrichtung eines Radfahrstreifens auf der Fahrbahn der Zeppelinstraße zwischen Geschwister-Scholl-Straße und Kastanienallee wird nicht umgesetzt, weil die extrem hohe Verkehrsbelastung und die Häufung von Unfallen dem entgegenstehen.

 

(4)   Anlage 2

Der Maßnahmeplan möge wie folgt geändert werden:

Maßnahme  56 Lennéstraße

Maßnahme 312 Hans-Sachs-Straße

Maßnahme 330 Kastanienallee

Maßnahme 337 Kopernikusstraße

Maßnahme 372 Seestraße

Maßnahme 397 Wattstraße

Maßnahme 402 Wielandstraße

 

Die bei Maßnahme 56 vorgeschlagene komplette Asphaltierung ist aus städtebaulichen Gründen nicht zu realisieren. Die bei allen Maßnahmen erwogenen Teilstreifen in Asphalt sind für jede Straße gesondert mit der Verträglichkeit des Stadtbildes zu prüfen. Dabei ist auch zu prüfen, ob Fahrrad taugliche Streifen in der Fahrbahnmitte Sinn machen, weil die Fahrräder eher am Rand fahren müssen als in Fahrbahnmitte.

 

(5)   Anlage 2

Der Maßnahmeplan möge wie folgt geändert werden:

Maßnahme 249 Alleestraße

Die hier und an anderen Stellen im Konzept vorgeschlagenen „Schutzstreifen“ sind nicht sinnvoll, weil die vorhandenen Fahrbahnbreiten für einen geschützten Radverkehr nicht ausreichend sind und der allgemeine Fahrzeugverkehr sich permanent mit den Radstreifen überschneiden würde.

 

Abschließend teilt Herr Jäkel mit, dass zum Antrag (1) die Abstimmung heute erfolgen sollte; die Verständigung zu den Punkten (2) bis (5) könnten auch zu einem späteren Zeitpunkt geführt werden.

 

Herr Goetzmann verweist in diesem Zusammenhang nochmals darauf, dass es nicht dienlich sei, unter dem Namen Radverkehr die eine oder andere Maßnahme im Detail zu thematisieren. Es sollte versucht werden, die Strategiepunkte in der prinzipiellen Art und Weise zu regeln.

 

Herr Dr. Seidel bringt zum Ausdruck, dass die Radfahrer gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer sind und er in der Realisierung des vorliegenden Radverkehrskonzeptes eine Stärkung dieser Position sieht. Das generelle Anliegen sollte nicht mit der sofortigen Streichung von Einzelmaßnahmen ausgehebelt werden. Dem Antrag von Frau Hüneke steht er positiv gegenüber, da hier ein übergreifendes Verfahrensprinzip angesprochen worden ist.

 

Herr Dr. Seidel beantragt als Beschlussergänzung:

Die Verwaltung stellt zukünftig im Fachausschuss vor Einbringung des Haushaltsentwurfes die Prioritäten für das nächste Kalenderjahr vor.

 

Herr Dr. Seidel greift nochmals die in Anlage 3 enthaltene Auskunft zum Beschluss Offensive Fahrrad 2010, Punkt 3  auf. Dort heißt es: „Für Strecken außerhalb des Zielnetzes ist eine entsprechende Prüfung (der Freigabe von Gehwegen für Fahrradfahrer) mit Blick auf die zielgerichtete Vervollständigung zunächst eines gesamtstädtischen Radverkehrsnetzes nicht durchgeführt worden.“ Er weist darauf hin, dass seiner Meinung nach gerade bei kleinen, gepflasterten Wohngebietsstraßen (die nicht zum Zielnetzgehören) in dieser Weise ein Potential zur Entschärfung der schwierigen Situation für Radfahrer erschlossen werden könne. Er verweist auf die Situation in der Brandenburger Vorstadt.

 

Herr Kahle (Bereich Stadtentwicklung) teilt mit, dass man mit der Straßenverkehrsbehörde Kontakt aufnehmen werde.

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz unterbreitet den Vorschlag, dies als Auftrag mitzunehmen und über das Ergebnis ebenfalls im Herbst bei der Information zu den Haushaltsprioritäten zu berichten.

 

Nach nochmaliger Verständigung zur Abstimmung der Änderungsanträge wird mit den Anträgen von Herrn Jäkel folgendermaßen verfahren:

Abstimmung zu (1) ist durchzuführen,

Abstimmung zu den konkreten Maßnahmen (2) – (5) erfolgt heute nicht, die Anträge mit Begründung werden als Erklärung von Herrn Jäkel zu Protokoll genommen (sh. Anlage).

 

Die Abstimmungen werden vorgenommen:

 

Änderungsantrag von Herrn Dr. Seidel:

Ergänzung des Beschlusstextes:

Die Verwaltung stellt zukünftig im Fachausschuss vor Einbringung des Haushaltsentwurfes die Prioritäten für das nächste Kalenderjahr vor.

Abstimmungsergebnis: 8/0/0

 

Änderungsantrag von Herrn Jäkel (1)

Ergänzung des Beschlusses:

Im weiteren Verfahren sind die in Anlage 2 vorgeschlagenen Maßnahmen komplex mit den Belangen der Stadtentwicklung, des Straßenverkehrs einschließlich ÖPNV und Unfallschutz, des Denkmalschutzes und ökologischer Belange ausgewogen abzustimmen. Dabei sind einzelne konfliktträchtige Maßnahmen vertieft zu untersuchen und bleiben weiteren Einzelfallentscheidungen der StVV vorbehalten.

Abstimmungsergebnis: 4/4/0

 

Die Änderungsanträge von Herrn Jäkel (2) – (5) werden mit der Begründung als Erklärung von Herrn Jäckel dem Protokoll als Anlage beigefügt..

 

Änderungsantrag von Frau Hüneke:

Als Punkt G ist in Anlage 1 aufzunehmen:

Für die in der Maßnahmentabelle aufgeführten Natursteinpflasterstraßen bzw. –flächen, die als Problemfälle für den Radverkehr benannt sind, sind bauliche Einzellösungen vorzubereiten, die sowohl den Bedarf für den Radverkehr als auch den Erhalt des Pflasters berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis: 7/0/1

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Ergänzter Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Radverkehrsstrategie für Potsdam (Anlage 1) und das Radverkehrskonzept Potsdam (Anlage 2) bilden die Grundlage des weiteren Verwaltungshandelns und zur Förderung des Radverkehrs in der Landeshauptstadt. Die Prüfergebnisse zur DS-Nr. 07/SVV/0368 (Offensive Fahrrad 2010) sowie zu den Maßnahmenvorschlägen des Bürgerhaushalts (Anlagen 3 und 4) werden zur Kenntnis genommen.

Die Verwaltung stellt zukünftig im Fachausschuss vor Einbringung des Haushaltsentwurfes die Prioritäten für das nächste Kalenderjahr vor.

 

In Anlage 1 Ergänzung durch Punkt G)

Für die in der Maßnahmentabelle aufgeführten Natursteinpflasterstraßen bzw. –flächen, die als Problemfälle für den Radverkehr benannt sind, sind bauliche Einzellösungen vorzubereiten, die sowohl den Bedarf für den Radverkehr als auch den Erhalt des Pflasters berücksichtigen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               7

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       1

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Anlagen