10.06.2008 - 3.4 Festlegung von innerstädtischen Vorranggebieten...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.4
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 10.06.2008
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Klün (Bereich Wohnungsbau)
und Herr Kahle (Bereich Stadtentwicklung) bringen die Vorlage ein.
Frau Dr. von Kuick-Frenz sichert
für die Verwaltung zu, dass man auch weiterhin mit dem Land bzgl. der Förderung
im Gespräch bleiben wird und vehement versuch wird, dass zumindest auch das
Bornstedter Feld mit aufgenommen wird.
Frau Oldenburg stellt
folgenden Änderungsantrag:
Betr. Festlegung von
Fördergebieten im Sinne der Wohnungsförderungsbestimmungen des Landes Brandenburg.
Die SVV
möge beschließen: In der Landeshauptstadt werden folgende Gebiete
1)
als
„innerstädtische Vorranggebiete Wohnen“ im Sinne der
Wohnungsförderungsbestimmungen des Landes Brandenburg ausgewiesen:
.
.
.
.
(.... Anlage 2)
2)
als
„konsolidierte Gebiete“ im Sinne der Wohnungsförderungsbestimmungen des Landes
Brandenburg ausgewiesen
Am Stern,
Drewitz
Gluckstraße
Schlaatz
Waldstadt
Waldstadt II
Potsdam West
Bornstedter Feld
(genaue Gebietsabgrenzung siehe Karte in der Anlage 2)
Außerdem
regt Frau Oldenburg eine entsprechende Änderung/Ergänzung des Beschluss-Titels
an, da sich der Titel nur auf den ersten Punkt bezieht und auf die
konsolidierten Gebiete nicht verweist.
Frau
Rademacher erläutert, dass der Selbstbindungsbeschluss nur für die innerstädtischen
Fördergebiete erforderlich sei. Der Beschluss sei Fördervoraussetzung. Für die
konsolidierten Gebiete ist ein Selbstbindungsbeschluss als Fördervoraussetzung
nicht erforderlich.
Frau
Oldenburg bittet die Ausführungen von Frau Rademacher im Protokoll
festzuhalten; damit habe sich ihr Antrag erledigt.
Auf
Nachfrage teilt Frau Dr. von Kuick-Frenz mit, dass die Auffassung des Landes zu
diesen Gebieten den Wohnungsunternehmen zur Kenntnis gegeben worden sei.
Nach
nochmaliger Verständigung, dass es sich hier um Wohnraum- nicht um
Städtebauförderung handelt, erfolgt die Abstimmung des ungeänderten
Beschlussvorschlages:
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
In der Landeshauptstadt Potsdam werden die folgenden Gebiete als
innerstädtische Vorranggebiete Wohnen im Sinne der
Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes Brandenburg ausgewiesen:
Breite Straße,
Innenstadt,
Zentrum Ost,
Brandenburger Vorstadt,
Babelsberg,
Heinrich-Mann-Allee,
Babelsberger Straße.
(genaue Gebietsabgrenzung siehe Karte in der Anlage 2)
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
2,7 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
1,6 MB
|