10.06.2008 - 3.4 Festlegung von innerstädtischen Vorranggebieten...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Klün (Bereich Wohnungsbau) und Herr Kahle (Bereich Stadtentwicklung) bringen die Vorlage ein.

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz sichert für die Verwaltung zu, dass man auch weiterhin mit dem Land bzgl. der Förderung im Gespräch bleiben wird und vehement versuch wird, dass zumindest auch das Bornstedter Feld mit aufgenommen wird.

 

Frau Oldenburg stellt folgenden Änderungsantrag:

Betr. Festlegung von Fördergebieten im Sinne der Wohnungsförderungsbestimmungen des Landes Brandenburg.

Die SVV möge beschließen: In der Landeshauptstadt werden folgende Gebiete

1)      als „innerstädtische Vorranggebiete Wohnen“ im Sinne der Wohnungsförderungsbestimmungen des Landes Brandenburg ausgewiesen:

.

.

.

.

(.... Anlage 2)

 

2)      als „konsolidierte Gebiete“ im Sinne der Wohnungsförderungsbestimmungen des Landes Brandenburg ausgewiesen

Am Stern,

Drewitz

Gluckstraße

Schlaatz

Waldstadt

Waldstadt II

Potsdam West

Bornstedter Feld

(genaue Gebietsabgrenzung siehe Karte in der Anlage 2)

 

Außerdem regt Frau Oldenburg eine entsprechende Änderung/Ergänzung des Beschluss-Titels an, da sich der Titel nur auf den ersten Punkt bezieht und auf die konsolidierten Gebiete nicht verweist.

 

 

Frau Rademacher erläutert, dass der Selbstbindungsbeschluss nur für die innerstädtischen Fördergebiete erforderlich sei. Der Beschluss sei Fördervoraussetzung. Für die konsolidierten Gebiete ist ein Selbstbindungsbeschluss als Fördervoraussetzung nicht erforderlich.

 

Frau Oldenburg bittet die Ausführungen von Frau Rademacher im Protokoll festzuhalten; damit habe sich ihr Antrag erledigt.

 

Auf Nachfrage teilt Frau Dr. von Kuick-Frenz mit, dass die Auffassung des Landes zu diesen Gebieten den Wohnungsunternehmen zur Kenntnis gegeben worden sei.

 

Nach nochmaliger Verständigung, dass es sich hier um Wohnraum- nicht um Städtebauförderung handelt, erfolgt die Abstimmung des ungeänderten Beschlussvorschlages:

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

In der Landeshauptstadt Potsdam werden die folgenden Gebiete als innerstädtische Vorranggebiete Wohnen im Sinne der Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes Brandenburg ausgewiesen:

 

Breite Straße,

Innenstadt,

Zentrum Ost,

Brandenburger Vorstadt,

Babelsberg,

Heinrich-Mann-Allee,

Babelsberger Straße.

 

(genaue Gebietsabgrenzung siehe Karte in der Anlage 2)

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               8

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       0

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=3805&TOLFDNR=47726&selfaction=print