24.06.2008 - 3.1 Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung auch in Ortsbeirat Golm
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 24.06.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschussvorsitzende erinnert an die Behandlung in der
Sitzung am 27.05.08; hier gab es 2 Änderungsanträge bzgl. der Gewerbegebiete
GEe6 (Umwandlung in eine Grünfläche) und Gewerbegebiete GEe5 und GEe4 (Prüfung,
ob in Umsetzung der „grünen“ Achse aus der Bereichsentwicklungsplanung Golm
eine nicht überbaubare Grundstücksfläche festgesetzt werden kann).
Der SB-Ausschuss hatte der Stadtverordnetenversammlung
empfohlen, die Vorlage zur Überarbeitung dieser beiden Punkte an die Verwaltung
zurück zu geben und gebeten, nach einer Überarbeitung den Ortsbeirat und
SB-Ausschuss erneut zu befassen.
Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) informiert,
dass die Investitionsbank des Landes (ILB) aufmerksam gemacht habe, dass eine
Mindestgrößenordnung gewerblicher Flächen, die durch die neue Straße erschlossen sind, zur Einhaltung
der Förderbedingungen erforderlich sei. Zwischenzeitlich habe es verschiedene
Kontakte mit der ILB als auch mit dem Land Brandenburggegeben und in der
vorletzten Woche sei eine intensive Diskussion mit Mitgliedern des Ortsbeirates
Golm erfolgt. Über die beiden vom Ausschussvorsitzenden angesprochenen Punkte
ist mit diesen ebenfalls gesprochen worden.
Herr Goetzmann gibt anhand der Karte Erläuterungen zu den
vorgenommenen Änderungen. Die Ergebnisse der gemeinsamen Erörterungen sind auch
mit dem Projektentwickler und dem Land diskutiert worden; die
Wirtschaftsförderung ist ebenfalls einbezogen worden. Zur Thematik der
Reduzierung der Gewerbeflächen im GEe6 stellt er dar, dass eine Grünzäsur
zwischen den Ansiedlungsflächen zum Dorf und der Datentrasse, die die Institute
verbindet, vorgenommen wurde. Damit verbleiben im GEe6 noch Flächen für die
Ansiedlung kleinteiligen Gewerbes.
In den Gesprächen sei schnell deutlich geworden, dass die
Einhaltung der Förderbedingungen für die Erschließungsanlage die Bereitstellung
weiterer gewerblich nutzbarer Baugrundstücksflächen erfordert. Die entlang der
Bahn gelegenen Ausgleichsflächen sollen daher weiterhin für den Ausgleich
verwendet werden, die Baugebiete GEe 1, 2 und 5 sollen jedoch auf diese Flächen
erweitert werden, ohne dass die überbaubare Grundstücksfläche erweitert wird.
Zur Frage der Freihaltung der Achse Mühlenpfuhl – Großer
Herzberg informiert Herr Goetzmann, dass die Freihaltung nach dem derzeitigen
Stand der Gespräche mit der ILB voraussichtlich nicht förderschädlich wäre;
jedoch für ansiedlungsschädlich erachtet wird. Die Verwaltung empfiehlt daher,
auf eine entsprechende Baufeldabgrenzung zu verzichten.
Für die östlich der Bahn gelegenen Grünflächen A5 und A6 ist nach Prüfung die Festsetzung eines Gewerbegebietes zum gegenwärtigen Zeitpunkt insbesondere wegen der damit aufgeworfenen Fragen zu den Grundstückskonditionen und wegen der nur begrenzten zeitlichen Nutzbarkeit als Gewerbeflächen nicht aufgegriffen worden. Da diese Grünflächen nicht mit Ausgleichsverpflichtungen belegt sind, könne zu einem späteren Zeitpunkt im Zusammenhang mit einer Erweiterung des Wissenschaftsparks auch eine Überplanung in Gewerbe- oder Stellplatzflächen vorgenommen werden.
Unter Verweis auf die hier angesprochenen Veränderungen ist
den Teilnehmern eine geänderte Vorlage zugeleitet worden; ergänzt wird diese um
die heute vorliegende Tischvorlage mit folgendem neuen Beschlusstext, einschl.
dargestellter finanzieller Auswirkungen.
Geänderter Beschlusstext seitens der Verwaltung:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 100 „Wissenschaftspark Golm“ in der Fassung von Juni 2008 in seinen Geltungsbereichsgrenzen gemäß Anlage 2 ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
2. Die Begründung ist entsprechend anzupassen.
3. Für Teilflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 100 „Wissenschaftspark Golm“ wird nach § 46 Abs. 1 BauGB i.V. m. § 45 BauGB eine Baulandumlegung angeordnet. Die Lage ergibt sich aus der beigefügten Kartenanlage.
4. Der Umlegungsausschuss der Landeshauptstadt Potsdam wird beauftragt, die Umlegung durch Beschluss nach § 47 BauGB einzuleiten und das Umlegungsverfahren durchzuführen.
Ergänzung:
Finanzielle Auswirkungen zu
4.:
Die umlegungsbedingten Kosten mit der Investitions-Nr. 0742003990001 werden aus dem Produkt-Kontor 5110100.7821000 finanziert. Die durch die Abschöpfung der Umlegungsvorteile zu erwartenden Einnahmen werden im Baulandumlegungsverfahren die Verfahrens- und Sachkosten decken.
Die Umsetzung der Maßnahme ist ab 2010 vorgesehen und steht unter dem Haushaltsvorbehalt des jeweiligen Haushaltsjahres.
Herr Dr. Seidel erkundigt sich zur Durchführung des Umlegungsverfahrens und
stellt im Anschluss der diesbezüglichen Information der Verwaltung den
Antrag, den Punkt 3 zu ergänzen: Vorzugsweise ist ein
freiwilliges Verfahren durchzuführen: Abstimmung: 9/0/0
Weiterhin
stellt Herr Dr. Seidel den Antrag zur Abstimmung, den Beschlusstext um
einen 5. Punkt zu ergänzen: Im Baugenehmigungsverfahren ist auf die Achse vom
Herzberg zum Mühlenpfuhl hinzuweisen. Abstimmung: 9/0/0
Geänderter Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 100 „Wissenschaftspark Golm“ in der Fassung von Juni 2008 in seinen Geltungsbereichsgrenzen gemäß Anlage 2 ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
2. Die Begründung ist entsprechend anzupassen.
3. Für Teilflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 100 „Wissenschaftspark Golm“ wird nach § 46 Abs. 1 BauGB i.V. m. § 45 BauGB eine Baulandumlegung angeordnet. Die Lage ergibt sich aus der beigefügten Kartenanlage. Vorzugsweise ist ein freiwilliges Verfahren durchzuführen.
4. Der Umlegungsausschuss der Landeshauptstadt Potsdam wird beauftragt, die Umlegung durch Beschluss nach § 47 BauGB einzuleiten und das Umlegungsverfahren durchzuführen.
5. Im
Baugenehmigungsverfahren ist auf die Achse vom Herzberg zum Mühlenpfuhl
hinzuweisen.
Ergänzung:
Finanzielle Auswirkungen zu 4.:
Die umlegungsbedingten Kosten mit der Investitions-Nr. 0742003990001 werden aus dem Produkt-Kontor 5110100.7821000 finanziert. Die durch die Abschöpfung der Umlegungsvorteile zu erwartenden Einnahmen werden im Baulandumlegungsverfahren die Verfahrens- und Sachkosten decken.
Die Umsetzung der Maßnahme ist ab 2010 vorgesehen und steht unter dem Haushaltsvorbehalt des jeweiligen Haushaltsjahres.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
21,5 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
173,8 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
7,9 MB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
3,7 MB
|