24.06.2008 - 3.2 Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Zusätze:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 24.06.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Beschluss:
- abgelehnt
Herr Lehmann (Bereich Stadterneuerung) greift die bisherige Beratung im SB-Ausschuss nochmals auf. Die Frage der Lärmschutzwand ist noch einmal geprüft worden, jetzt unter Verwendung des vorliegenden Wettbewerbsergebnisses für die vorgesehene Bebauung. Er geht anhand der Karte erläuternd auf das Wettbewerbsergebnis ein und teilt u.a. mit, dass durch den Gutachter bestätigt worden ist, dass die Lärmprobleme beherrschbar sind. Eine Empfehlung aus dem Gutachten in Bezug auf die Freifläche ist ausgesprochen worden. Im Ergebnis dessen schlage die Verwaltung vor:
Änderung der textlichen Festsetzung, Seite 22, Ziff. 6.4 neu:
In der Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule ist in einer Entfernung von 15 m zur Straßenbegrenzungslinie der Pappelallee und der Georg-Hermann-Allee eine 1,5 m hohe aktive Lärmschutzmaßnahme zulässig.
- das Gutachten in der Vorlage auszutauschen
- die konkrete Entwurfslösung im SB-Ausschuss vorzustellen, bevor sie ausgeführt wird.
Seitens verschiedener Teilnehmer werden Vorbehalte zu diesem Standort überhaupt geäußert, zu den begrenzten Öffnungszeiten der Freiflächen. Es wurden Anregungen zu Verschiebung der Bauflächen geäußert, um eine Lärmminimierung zu erreichen und das Problem der Abgasimmission angesprochen.
Herr Jäkel nimmt Bezug auf die von der Verwaltung
vorgeschlagene Änderung der text. Festsetzungen. Das Wort „zulässig“ halte er
für faktisch wirkungslos. Dieser Standort sei nur dann vertretbar, wenn ein
Grünschutzwall errichtet wird. Der Formulierung „zulässig“ könne er nicht
zustimmen.
Herr Lehmann (Bereich Stadterneuerung) betont, dass aus dem
Gutachten heraus keine Pflicht vorliege. Das Wort „zulässig“ bedeutet, nicht
zwingend notwendig; sei jedoch als Erlaubnis im Rahmen des B-Plan-Verfahrens
dargestellt, um einen vorsorgenden Schallschutz zu ermöglichen.
Frau Dr. von Kuick-Frenz unterbreitet für die Verwaltung den
Vorschlag, statt zulässig – umzusetzen einzusetzen.
Frau Hüneke stellt die Frage, welche Länge der
Lärmschutzmaßnahme haben würde (Frontlänge des Grundstückes); sie spricht sich
dafür aus, die textl. Festsetzung 6.4 alt zu belassen; jedoch ergebe sich aus
der hier geführten Diskussion die Frage, ob dieser Schulstandort noch
diskutabel sei.
Frau Dr. von Kuick-Frenz weist darauf hin, dass es eine
Katastrophe wäre, den Standort grundsätzlich infrage zu stellen. Die
Standortfrage nochmals neu zu stellen, hätte eine Verzögerung von ca. 2 Jahren
zur Folge und damit erhebliche negative Auswirkungen auf die Schulversorgung im
Bornstedter Feld.
Herr Kümmel stellt den GO-Antrag, die modifizierte Vorlage der
Verwaltung abzustimmen.
Herr Lehmann (CDU-Fraktion) spricht sich gegen die
Lärmschutzwand zur Pappelallee und die Drucksache selbst aus.
Frau Oldenburg stellt den Antrag zur veränderten textl.
Festsetzung Zif. 6.4
zusätzlich nach Lärmschutzmaßnahme einzufügen und
Abgasimmissionsschutzmaßnahme
Abstimmung: 5/0/4
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 42.2 „Kaserne
Pappelallee“ 1. Änderung „Schul- und Hortstandort Pappelallee“ gem. § 3 Abs. 2,
i.V.m. §13a Abs. 2. Nr.1.
Der zu ändernde Teilbereich wird durch die Pappelallee, Georg-Hermann-Allee, Jacob-von-Grundling Straße und August-Bonnes-Straße begrenzt.
+ Änderung der textlichen Festsetzung, Seite 22, Ziff.
6.4 – neu:
In der fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule ist in einer Entfernung von 15 m zur Straßenbegrenzungslinie der Pappelallee und der Georg-Hermann-Allee eine 1,5 m hohe aktive Lärmschutzmaßnahme und Abgasimmissionsschutzmaßnahme umzusetzen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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