25.06.2008 - 14.4 Information zur Einführung eines Sozialtarifs f...

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Der Oberbürgermeister informiert, dass in zwei Aufsichtsratssitzungen die Einführung eines Sozialtarifs sowie verschiedene Varianten eines Sozialrabatts thematisiert worden seien. Einigkeit bestehe dahingehend, dass es das Anliegen verdiene umgesetzt zu werden – der „Teufel“ liege aber bekanntlich im Detail. So würde für bestimmte Betroffenheitsgruppen, die Energiekosten vom Sozialamt erstattet bekommen, die Einführung eines Sozialtarifs für Strom keine  finanzielle Entlastung darstellen. Deshalb wurde seitens der EWP vorgeschlagen, dass EWP-Kunden, die z. B. Anspruch auf ALG II oder Sozialgeld haben, im Auftrag der EWP Leistungen aus dem SWP-Verbund vergünstigt zur Verfügung gestellt bekommen könnten. Vorgeschlagen wurden auch Ermäßigungen für Schwimmhallenbesuche oder die vergünstigte Nutzung des ÖPNV. Für die Aufsichtsratssitzung im Oktober seien Ergebnisse weiterer Prüfungen vorzulegen.

 

Herr Dr. Scharfenberg betont in seinen Ausführungen, dass die Überlegungen zügiger passieren und in konkreten Lösungsvorschlägen münden sollten. Da laut Beschluss bereits im Mai konkrete Vorschläge zu unterbreiten waren, verstehe er nicht, warum bis Oktober abgewartet werden solle. Wenn die Umsetzung eher eine „technische Frage“ sei, so könne er damit leben. Der Oberbürgermeister entgegnet, dass die finanziellen Auswirkungen der Einführung eines Sozialstroms zu prüfen seien und darüber hinaus die Zustimmung der Minderheitsgesell-schafter gegeben werden müsse.

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