08.07.2008 - 4.7 Verständigung zur Eingabe 16/08 zum Bauvorhaben...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Der Ausschussvorsitzende informiert, dass ihm 3 Eingaben durch Herrn Krause (Eingabenausschuss) übermittelt worden sind, mit der Bitte um Beurteilung. Zwei dieser Eingaben stehen heute auf der Tagesordnung.

 

Bei der Eingabe 16/08 handelt es sich um Baurecht nach §34 BauGB und das nicht unbekannte Problem unterschiedlicher Ansichten über die Einordnung eines Bauvorhabens in die Umgebung Der Ausschussvorsitzende vertritt die Auffassung, dass eine Klärung gegebenenfalls über Gericht erfolgen müsse, da die Mitglieder des SB-Ausschusses keine Juristen sind und von daher keine Entscheidung fällen können.

 

Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) gibt umfangreiche Erläuterungen anhand von Plänen zum Sachverhalt. Er macht dabei deutlich, dass sich das Bauvorhaben problemlos und nicht streitig nach § 34 BauGB einfügen würde und auch die Abstandsflächen eingehalten worden sind.

 

Frau Oldenburg schließt sich den Äußerungen des Vorsitzenden an und schlägt vor, den Sachverhalt nur zur Kenntnis zu nehmen. Außerdem verweist sie darauf, dass dem Eingabenausschuss die Stellungnahme der Verwaltung vorliegen würde. Hier handele es sich um einen Rechtsstreit.

 

Der Ausschussvorsitzende hält fest, sinngemäß so zu verfahren.

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