08.07.2008 - 4.7 Verständigung zur Eingabe 16/08 zum Bauvorhaben...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.7
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 08.07.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Der Ausschussvorsitzende informiert,
dass ihm 3 Eingaben durch Herrn Krause (Eingabenausschuss) übermittelt worden
sind, mit der Bitte um Beurteilung. Zwei dieser Eingaben stehen heute auf der
Tagesordnung.
Bei der
Eingabe 16/08 handelt es sich um Baurecht nach §34 BauGB und das nicht
unbekannte Problem unterschiedlicher Ansichten über die Einordnung eines
Bauvorhabens in die Umgebung Der Ausschussvorsitzende vertritt die Auffassung,
dass eine Klärung gegebenenfalls über Gericht erfolgen müsse, da die Mitglieder
des SB-Ausschusses keine Juristen sind und von daher keine Entscheidung fällen
können.
Herr
Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) gibt umfangreiche Erläuterungen
anhand von Plänen zum Sachverhalt. Er macht dabei deutlich, dass sich das
Bauvorhaben problemlos und nicht streitig nach § 34 BauGB einfügen würde und
auch die Abstandsflächen eingehalten worden sind.
Frau
Oldenburg schließt sich den Äußerungen des Vorsitzenden an und schlägt vor, den
Sachverhalt nur zur Kenntnis zu nehmen. Außerdem verweist sie darauf, dass dem
Eingabenausschuss die Stellungnahme der Verwaltung vorliegen würde. Hier
handele es sich um einen Rechtsstreit.
Der
Ausschussvorsitzende hält fest, sinngemäß so zu verfahren.