08.07.2008 - 4.8 Verständigung zur Eingabe 20/08 Große Fischerst...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Frau Rademacher (FB Stadterneuerung und Denkmalpflege) informiert zum Sachverhalt und gibt die bestehende Situation wieder (hohe Anzahl von Anträgen und zwar zwischenzeitlich aufgestockte Anzahl von Bearbeitern, aber im Verhältnis zu den Anträgen noch nicht ausreichende). Die Beschwerde ist insofern berechtigt, zumal es sich in diesem Fall tatsächlich um einen Bearbeitungszeitraum von 1 ½ Jahren handelt. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beläuft sich auf 9 Monate.

 

Herr Kirsch bestätigt aus eigener Erfahrung als Bauherr, dass die Verwaltung gute Arbeit leiste.

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