08.07.2008 - 4.5 BE Wattstraße Süd

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Rose (Anwohner Wattstraße) nimmt das Rederecht wahr. Er spricht sich für die Pflasterung der Kreuzungsbereiche in ungebundener Bauweise aus; die Ausführung in gebundener Bauweise würde der Festlegung im SB-Ausschuss im Februar 08 widersprechen. Er regt an, einen externen Gutachter zu bemühen.

 

Herr Praetzel (Bereich Verkehrsanlagen) erläutert, dass seitens der ausführenden Firma Bedenkenanzeige zur Sanierung in ungebundener Bauweise erfolgt ist. Diese werde einer Prüfung unterzogen werden.

 

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen von Herrn Praetzel zur Kenntnis.

 

Der Ausschussvorsitzende weist darauf hin, dass in der Beurteilung der Ausführung einer speziellen Bauleistung nach deren Ausschreibung und insbesondere der Wichtung eine Bedenkenanzeige durch die ausführende Firma der Rahmen einer Befassung durch den Ausschuss überschritten würde und verweist auf die Möglichkeit der Akteneinsicht.

 

 

Herr Lehmann (Bereich Stadterneuerung) erinnert an den Auftrag zur Prüfung, ob eine Fahrgassenbreite von 3,50 m zulässig wäre. Diese Frage ist zur straßenverkehrsrechtlichen Beurteilung an die Straßenverkehrsbehörde übermittelt worden. Sinngemäß kann aus der Antwort berichtet werden, dass eine Reduzierung der Breite auf nur 3,50 m nicht zulässig sei. Für eine solche Breite müsse eine Einbahnstraße angeordnet werden; hierfür besteht seitens der Straßenverkehrsbehörde keine rechtliche Veranlassung.

 

Die Fahrgassenbreite müsste mindestens 3,80 m betragen (Begegnungsfall PKW/Rad).

 

Herr Wiemer (Sanierungsträger Stadtkontor) erinnert an das Ergebnis der bereits durchgeführten Anwohnerbefragung; hier hatten sich 2/3 für die Variante 1 entschieden.

 

Aufgrund der Kritik zu den sehr schmalen Gehwegen, kann ein neuer Vorschlag zum Straßenquerschnitt vorgestellt werden (sh. Anlage Variante 1a zum Protokoll), in welchem die Gehwegbreite auf1,65 verbreitert wird. Dies hat jedoch zur Folge, dass der Grünstreifen schmaler werden muss. Herr Wiemer erinnert, dass der SB-Ausschuss  für eine Nachpflanzung mit Rot- und Weißdorn vorgesehen hat. Diese Bäume benötigen jedoch mehr Platz, so dass der hier angedachte schmale Grünstreifen nicht ausreichen würde. Deshalb wird statt der Bepflanzung mit Rot- und Weißdorn eine Bepflanzung mit Traubenkirschen vorgeschlagen, da diese weniger Raum benötigen.

 

Der Ausschussvorsitzende schlägt vor, die Berichterstattung zur Kenntnis zu nehmen, einschl. der ablehnenden Stellungnahme zur Fahrgassenbreite von 3,50 m und dem geänderten Vorschlag zur Bepflanzung.

 

Frau Hüneke stellt den Antrag, auf Prüfung einer Möglichkeit für eine Einbahnstraßenregelung.

Herr Lehmann teilt mit, dass die Prüfung erfolgt ist und dies nicht zulässig sei.

Abstimmung des Antrages von Frau Hüneke: 2/5/0 – damit abgelehnt

 

Der Ausschussvorsitzende fasst dem Kompromiss nochmals zusammen:

-          Gehwegverbreiterung auf 1,60 – 1,65

-          Reduzierung des Grünstreifens

-          Bepflanzung mit Traubenkirschen

 

Der Ausschuss stimmt dem gefundenen Kompromiss zu.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

Ablehnung:

Stimmenthaltung:

 

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Anlagen