08.07.2008 - 4.5 BE Wattstraße Süd
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.5
- Zusätze:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 08.07.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Herr Rose (Anwohner Wattstraße)
nimmt das Rederecht wahr. Er spricht sich für die Pflasterung der
Kreuzungsbereiche in ungebundener Bauweise aus; die Ausführung in gebundener
Bauweise würde der Festlegung im SB-Ausschuss im Februar 08 widersprechen. Er
regt an, einen externen Gutachter zu bemühen.
Herr Praetzel (Bereich
Verkehrsanlagen) erläutert, dass seitens der ausführenden Firma Bedenkenanzeige
zur Sanierung in ungebundener Bauweise erfolgt ist. Diese werde einer Prüfung
unterzogen werden.
Der Ausschuss nimmt die
Ausführungen von Herrn Praetzel zur Kenntnis.
Der Ausschussvorsitzende weist
darauf hin, dass in der Beurteilung der Ausführung einer speziellen Bauleistung
nach deren Ausschreibung und insbesondere der Wichtung eine Bedenkenanzeige
durch die ausführende Firma der Rahmen einer Befassung durch den Ausschuss
überschritten würde und verweist auf die Möglichkeit der Akteneinsicht.
Herr Lehmann (Bereich
Stadterneuerung) erinnert an den Auftrag zur Prüfung, ob eine Fahrgassenbreite
von 3,50 m zulässig wäre. Diese Frage ist zur straßenverkehrsrechtlichen
Beurteilung an die Straßenverkehrsbehörde übermittelt worden. Sinngemäß kann
aus der Antwort berichtet werden, dass eine Reduzierung der Breite auf nur 3,50
m nicht zulässig sei. Für eine solche Breite müsse eine Einbahnstraße
angeordnet werden; hierfür besteht seitens der Straßenverkehrsbehörde keine
rechtliche Veranlassung.
Die
Fahrgassenbreite müsste mindestens 3,80 m betragen (Begegnungsfall PKW/Rad).
Herr
Wiemer (Sanierungsträger Stadtkontor) erinnert an das Ergebnis der bereits
durchgeführten Anwohnerbefragung; hier hatten sich 2/3 für die Variante 1
entschieden.
Aufgrund
der Kritik zu den sehr schmalen Gehwegen, kann ein neuer Vorschlag zum
Straßenquerschnitt vorgestellt werden (sh. Anlage Variante 1a zum Protokoll),
in welchem die Gehwegbreite auf1,65 verbreitert wird. Dies hat jedoch zur
Folge, dass der Grünstreifen schmaler werden muss. Herr Wiemer erinnert, dass
der SB-Ausschuss für eine
Nachpflanzung mit Rot- und Weißdorn vorgesehen hat. Diese Bäume benötigen
jedoch mehr Platz, so dass der hier angedachte schmale Grünstreifen nicht
ausreichen würde. Deshalb wird statt der Bepflanzung mit Rot- und Weißdorn eine
Bepflanzung mit Traubenkirschen vorgeschlagen, da diese weniger Raum benötigen.
Der
Ausschussvorsitzende schlägt vor, die Berichterstattung zur Kenntnis zu nehmen,
einschl. der ablehnenden Stellungnahme zur Fahrgassenbreite von 3,50 m und dem
geänderten Vorschlag zur Bepflanzung.
Frau
Hüneke stellt den Antrag, auf Prüfung einer Möglichkeit für eine Einbahnstraßenregelung.
Herr Lehmann teilt mit, dass die
Prüfung erfolgt ist und dies nicht zulässig sei.
Abstimmung des Antrages von Frau Hüneke: 2/5/0 – damit abgelehnt
Der Ausschussvorsitzende fasst
dem Kompromiss nochmals zusammen:
-
Gehwegverbreiterung
auf 1,60 – 1,65
-
Reduzierung
des Grünstreifens
-
Bepflanzung
mit Traubenkirschen
Der
Ausschuss stimmt dem gefundenen Kompromiss zu.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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