28.08.2008 - 3.6 Legale Möglichkeiten für Sprayer/innen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.6
- Zusätze:
- Fraktion Die Andere
- Datum:
- Do., 28.08.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Beschluss:
- abgelehnt
Herr Richter erklärt, dass bereits von 1996 bis 1998 auf dem Gelände der
Stadtverwaltung die Mauer am Giebel vom Haus 1 für Sprayer zur Verfügung
gestellt wurde. Dieses Projekt wurde aufgrund der erheblichen Folgekosten, die
durch die erforderliche die Beseitigung der Verunreinigungen entstanden, wieder
eingestellt.
Um
dennoch legalen Sprayern ein sinnvolles Betätigungsfeld zu ermöglichen,
empfiehlt der KIS die Initiierung von sogenannten Auftragsprojekten zur
gezielten Gestaltung von z.B. Schulen, Kitas und Jugendeinrichtungen. Diese
Initiierung sollte durch die interessierten Sprayer über die jeweiligen
Einrichtungsleiter in Abstimmung mit dem KIS erfolgen.
Gegebenenfalls
könnten derartige Projekte im Rahmen der jährlichen „Frühjahrsputzaktion“ des
KIS auch finanziell unterstützt werden.
Herr Dörschel fragt, ob es durch zur Verfügung gestellte Flächen gelingt
das wilde Sprayen einzuschränken.
Herr Krause weist darauf hin, dass dieses Problem nicht durch
Regelungen gelöst werden kann.
Herr Kapuste spricht sich dafür aus, dass interessierten jungen Leuten
Wände an Gebäuden und Mauern zur Verfügung gestellt werden, wenn dies gewünscht
ist, diese entsprechend zu gestalten. Eine Regulierung hält er für
unangebracht.
Frau Müller weist darauf hin, dass es eine Sprayerszene in der Stadt
gibt, die durchaus bereit sind, entsprechend Gebäude und Mauern künstlerisch
nach einem Konzept zu gestalten.
Die
Sprayer, die sich künstlerisch darstellen wollen, werden durch verschiedene
Einrichtungen in der Stadt unterstützt. Sie weist auch auf die Graffiti-Mauer
in Groß Glienicke hin.
Frau Dr. Lotz gibt zu bedenken, dass mit dem Umsetzen des Antrages das
Problem der illegalen Sprayer nicht behoben wird.
Der
von der Verwaltung aufgezeigte Weg sollte ihrer Meinung nachgegangen werden.
Herr Lehmann lehnt den vorliegenden Antrag ab.
Frau Mönchmeier weist darauf hin, dass die Sprayer mit den
Kurzzeichen ihr Revier kennzeichnen. Dies wird durch den vorliegenden Antrag
nicht verhindert.
Herr Jäkel macht deutlich, dass seines Erachtens nach die Ausführungen
der Verwaltung der richtige Ansatz sind.
Beschlusstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, umgehend neue Flächen für das legale Sprayen
im Bereich der Innenstadt, in Babelsberg und in Potsdam West/Brandenburger
Vorstadt zur Verfügung zu stellen.
Falls
erforderlich sind dazu auch mit den städtischen Betrieben Gespräche zu führen.
Die
Stadtverordnetenversammlung soll im September 2009 über den Sachstand
informiert werden.