02.09.2008 - 6.1 Stellungnahme der Verwaltung

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Die Stellungnahme der Verwaltung vom 02.07.2008 erläutert den bestehenden Sachverhalt  und die gesetzlichen Regelungen noch einmal sehr ausführlich.

 

Dem Beschwerdeführer hat auf Grund der Sommerpause die erneute Stellungnahme bereits erhalten.

 

Damit sieht der Ausschuss die Eingabe als erledigt an.

 

 

Festlegung:

Der Beschwerdeführer erhält ein Abschlussschreiben.

 

 

 

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