02.09.2008 - 14 Eingabe 30/08 - veränderte Verkehrsführung am B...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Datum:
- Di., 02.09.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Der
Beschwerdeführer schreibt, dass seit in Kraft treten der neuen
Verkehrsführung am Brauhausberg
die Anwohner unter massiver Lärm- und Schmutzbelästigung leiden.
Drei
Anwohner des betreffenden Wohngebietes sind anwesend und erhalten Rederecht.
Zunächst
wird die Vorgehensweise der Verwaltung dahingehend kritisiert, dass die
Anwohner
im
Vorfeld nicht einbezogen wurden.
Herr
Schulze zeigt sich verwundert, dass die neue Verkehrsführung so gestaltet wurde
und erläutert die neue Situation.
Für die Anwohner hat sich die
Wohnqualität durch den gestiegenen Verkehr deutlich verschlechtert. Darüber
habe man auch den Oberbürgermeister informiert, jedoch keine Antwort erhalten.
Die
mangelnde Informationspolitik der Stadtverwaltung wird kritisch thematisiert.
Im
Ergebnis der Diskussion schlägt der Ausschussvorsitzende vor, zur nächsten Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 10.09.2008 einen Dringlichkeitsantrag des
Eingabenaus-schusses mit folgendem Wortlaut zu einzubringen:
Dringlichkeitsantrag:
Der
OBM wird aufgefordert, die für den Bereich Brauhausberg/Leipziger Str.
(Speicherstadt) am 1. September 2008 festgesetzte Verkehrsregelung unter
öffentlicher Anhörung der
betroffenen Anwohner kritisch mit dem Ziel einer Prüfung zu unterziehen, sie
durch eine Verkehrsregelung zu ersetzen, die sowohl den Anwohnerinteressen als
auch den erforderlichen Bedingungen für die Baumaßnahmen in der Speicherstadt
entspricht und gleichzeitig die
beanstandete Verkehrsregelung vom 1. September 2008 für die Dauer der Prüfung
auszusetzen.
Begründung:
Der
Antrag ergibt sich aus einer nach Ansicht der Mitglieder des
Eingabenausschusses begründeten Eingabe (30/2008), die der Ausschuss in seiner
Sitzung am 2. September 2008
ausführlich beraten hat und diesem Antrag beiliegt. Die Dringlichkeit des Antrages
ergibt sich aus dem Umstand, dass wegen der Neuwahl der
Stadtverordnetenversammlung eine dem Problem entsprechende zeitnahe
Entscheidung nicht gegeben ist.
Diesem
Vorschlag wird einstimmig zugestimmt.