02.09.2008 - 3.1 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 8c "See...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Einbringung der Vorlage erfolgte bereits in der vergangenen Sitzung und wurde zurückgestellt, um dem Ortsbeirat Groß Glienicke Gelegenheit zu geben, sich damit zu befassen.

 

Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung)bittet darum, bei der Beschlussfassung über die Vorlage noch folgende redaktionelle Änderung in der Textlichen Festsetzung Nr. 2 aufzunehmen:

Statt der Formulierung "Auf den überbaubaren Grundstücksflächen mit der Festsetzung (G)" soll die Formulierung "Im Allgemeinen Wohngebiet" verwendet werden.

Aus der Behandlung im Ortsbeirat Groß Glienicke wird informiert, dass Zustimmung (7/1/1) zur Vorlage erfolgt sei unter der Maßgabe, den Beschlusstext um einen Punkt zu ergänzen mit folgendem Wortlaut:

„Die endgültige Nutzung des Flurstückes 243 soll im Zusammenhang mit der Gestaltung der Badewiese und dem Ausbau der Seepromenade in Abstimmung mit dem Ortsbeirat festgelegt werden.

Zuvor soll das Flurstück 243 nicht verkauft werden.“

Die Verwaltung stimmt dem Vorschlag zu.

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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 8c „Seepromenade 10 und 12“ (Groß Glienicke) entschieden (siehe Anlagen 1A und 1B).

 

2.      Der Bebauungsplan Nr. 8c „Seepromenade 10 und 12“ (Groß Glienicke) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlage 2).

 

3.      Die endgültige Nutzung des Flurstückes 243 soll im Zusammenhang mit der Gestaltung der Badewiese und dem Ausbau der Seepromenade in Abstimmung mit dem Ortsbeirat festgelegt werden.

Zuvor soll das Flurstück 243 nicht verkauft werden.

 

+ Korrektur (redaktionell) TF 2, 1. Satz

Statt der Formulierung "Auf den überbaubaren Grundstücksflächen mit der Festsetzung (G)" soll die Formulierung "Im Allgemeinen Wohngebiet" verwendet werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               8

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       0

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Anlagen zur Vorlage