02.09.2008 - 3.2 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 117...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) erinnert, dass die Zurückstellung der Vorlage erfolgt ist, um dem Ausschuss für Bildung und Sport die Gelegenheit zu geben, sich mit der Thematik (hier gegenwärtige Nutzung einer im Geltungsbereich befindlichen Halle als Kletterhalle) zu befassen. Er informiert diesbezüglich, dass es zwischenzeitlich Gespräche zwischen der Verwaltung, dem Grundstückseigentümer (Wohnungsgenossenschaft) und dem Deutschen Alpenverein gegeben habe. Er verweist hier auf die als Tischvorlage ausgereichten Austauschblätter und die vorgenommene Änderung des Geltungsbereiches sowie der Aufnahme eines Hinweises zur bestehenden Situation als auch Einbeziehung in die Planungsziele (sh. Anlage).

 

Herr Kümmel äußert sich positiv, dass die Gespräche stattgefunden haben und eine Ergänzung der Planungsziele vorgenommen worden ist.

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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Der Bebauungsplan Nr. 117 „Am Jagenstein/Am Kahleberg“ ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB  aufzustellen (s. Anlage 1).

 

2.      Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 2 Q entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 2).

 

Bestätigt mit von der Verwaltung geänderter Begründung und geänderter Planskizze (sh. Anlage)

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               8

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       0

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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