15.10.2008 - 1 Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigke...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 15.10.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Bezug
nehmend auf § 56 Abs. 1 und 2 BbgKVerf erläutert Herr Exner eingangs, dass der
Erste Beigeordnete der allgemeine Stellvertreter des hauptamtlichen
Bürgermeisters ist und im Falle der Verhinderung alle Aufgaben des
hauptamtlichen Bürgermeisters wahrnimmt, mit Ausnahme der Mitgliedschaft in der
Gemeindevertretung. Das bedeute, dass er in persona in dieser Funktion das
Stimmrecht des Oberbürgermeisters im Hauptausschuss wahrnehmen könne, da der
Oberbürgermeister qua Gesetz Mitglied im Hauptausschuss sei. Da die neue
Kommunalverfassung mit dem Tag der Wahl in Kraft getreten und der Oberbürgermeister
an der Teilnahme der heutigen Hauptausschusssitzung wegen anderer Termine
gehindert sei, werde er von dieser Möglichkeit ab sofort Gebrauch machen. Er
macht im Weiteren darauf aufmerksam, dass damit nur das Stimmrecht auf den
Ersten Beigeordneten übergehe; die Vertretung in der Sitzungsleitung obliege
weiterhin dem gewählten Stellvertreter des Vorsitzenden.
Anschließend begrüßt Frau Knoblich als stellvertretende
Vorsitzende die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die
Beschlussfähigkeit fest (zu Beginn der Sitzung sind 15 Mitglieder des
Hauptausschusses anwesend).
Bezüglich
der Tagesordnung schlägt Frau Knoblich die Empfehlung der Verwaltung vor, die
Tagesordnungspunkte 4 und 9.6 im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu
behandeln. Auf die Nachfrage zur Begründung dieses Vorschlags erläutert Herr
Exner, dass es sich beim Antrag zu den Combino-Straßenbahnen, DS 08/SVV/0826,
um Vertragsangelegenheiten mit Dritten handele, die gemäß der gültigen
Hauptsatzung § 11 Abs. 3 Punkt 6 im nicht öffentlichen Teil zu behandeln seien.
Bei der Sport- und Freizeitfläche Sacrow, Tagesordnungspunkt 9.6, spielen
eigentumsrechtliche Faktoren eine Rolle.
Herr
Schüler spricht sich gegen die Behandlung des Antrags 08/SVV/0826 im nicht
öffentlichen Teil aus, da er die gegenwärtige Vergabe nicht tangiere. Sollte
sich im Ergebnis der Diskussion diesbezüglich etwas ergeben, könne dies dann
nicht öffentlichen behandelt werden. Dieser Argumentation schließen sich sowohl
Herr Dr. Scharfenberg als auch Frau Banwitz an, die darüber hinaus darauf
verweist, dass zu den neuen Combinos bereits in der Presse ausführlich
berichtet worden sei.
Frau
Knoblich stellt den Vorschlag von Herrn Schüler, die DS 08/SVV/0826,
Combino-Straßenbahnen, im öffentlichen Teil zu behandeln, zur Abstimmung.
Dieser Antrag wird mit 10 Ja-Stimmen, bei 4 Stimmenthaltungen angenommen.
Gegen
die nicht öffentliche Behandlung des Tagesordnungspunkt 9.6 erhebt sich kein
Widerspruch.
Die so
geänderte Tagesordnung wird einstimmig bestätigt.
Zum
Protokoll des öffentlichen Teils der 95. Sitzung des Hauptausschusses vom 24.
September 2008 gibt es keine Hinweise oder Änderungen; das Protokoll wird mit
12 Ja-Stimmen, bei 2 Stimmenthaltungen bestätigt.