15.10.2008 - 1 Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigke...

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Bezug nehmend auf § 56 Abs. 1 und 2 BbgKVerf erläutert Herr Exner eingangs, dass der Erste Beigeordnete der allgemeine Stellvertreter des hauptamtlichen Bürgermeisters ist und im Falle der Verhinderung alle Aufgaben des hauptamtlichen Bürgermeisters wahrnimmt, mit Ausnahme der Mitgliedschaft in der Gemeindevertretung. Das bedeute, dass er in persona in dieser Funktion das Stimmrecht des Oberbürgermeisters im Hauptausschuss wahrnehmen könne, da der Oberbürgermeister qua Gesetz Mitglied im Hauptausschuss sei. Da die neue Kommunalverfassung mit dem Tag der Wahl in Kraft getreten und der Oberbürgermeister an der Teilnahme der heutigen Hauptausschusssitzung wegen anderer Termine gehindert sei, werde er von dieser Möglichkeit ab sofort Gebrauch machen. Er macht im Weiteren darauf aufmerksam, dass damit nur das Stimmrecht auf den Ersten Beigeordneten übergehe; die Vertretung in der Sitzungsleitung obliege weiterhin dem gewählten Stellvertreter des Vorsitzenden.

 

Anschließend begrüßt Frau Knoblich als stellvertretende Vorsitzende die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest (zu Beginn der Sitzung sind 15 Mitglieder des Hauptausschusses anwesend).

Bezüglich der Tagesordnung schlägt Frau Knoblich die Empfehlung der Verwaltung vor, die Tagesordnungspunkte 4 und 9.6 im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln. Auf die Nachfrage zur Begründung dieses Vorschlags erläutert Herr Exner, dass es sich beim Antrag zu den Combino-Straßenbahnen, DS 08/SVV/0826, um Vertragsangelegenheiten mit Dritten handele, die gemäß der gültigen Hauptsatzung § 11 Abs. 3 Punkt 6 im nicht öffentlichen Teil zu behandeln seien. Bei der Sport- und Freizeitfläche Sacrow, Tagesordnungspunkt 9.6, spielen eigentumsrechtliche Faktoren eine Rolle.

Herr Schüler spricht sich gegen die Behandlung des Antrags 08/SVV/0826 im nicht öffentlichen Teil aus, da er die gegenwärtige Vergabe nicht tangiere. Sollte sich im Ergebnis der Diskussion diesbezüglich etwas ergeben, könne dies dann nicht öffentlichen behandelt werden. Dieser Argumentation schließen sich sowohl Herr Dr. Scharfenberg als auch Frau Banwitz an, die darüber hinaus darauf verweist, dass zu den neuen Combinos bereits in der Presse ausführlich berichtet worden sei.

Frau Knoblich stellt den Vorschlag von Herrn Schüler, die DS 08/SVV/0826, Combino-Straßenbahnen, im öffentlichen Teil zu behandeln, zur Abstimmung. Dieser Antrag wird mit 10 Ja-Stimmen, bei 4 Stimmenthaltungen angenommen.

Gegen die nicht öffentliche Behandlung des Tagesordnungspunkt 9.6 erhebt sich kein Widerspruch.

Die so geänderte Tagesordnung wird einstimmig bestätigt.

 

Zum Protokoll des öffentlichen Teils der 95. Sitzung des Hauptausschusses vom 24. September 2008 gibt es keine Hinweise oder Änderungen; das Protokoll wird mit 12 Ja-Stimmen, bei 2 Stimmenthaltungen bestätigt.

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