15.10.2008 - 7 Baurecht für Kita und Wohnbebauung am Filmpark

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Dr. von Kuick-Frenz führt dazu aus, dass es für dieses Gebiet einen rechtsverbindlichen Bebauungsplan mit der Nr. 141 gebe und der im Antrag bezeichnete Bereich überwiegend als Grünfläche ausgewiesen sei. Mit Herrn Schatz habe die Verwaltung aber diskutiert, wie zumindest das Anliegen der Kita-Bebauung umsetzbar sei und verabredet, für einen kleinen Bereich ein beschleunigtes Verfahren nach § 13 a durchzuführen, so dass im März 2009 das Planungsrecht vorliege. Für den restlichen Bereich gebe es das normale Verfahren, das etwas länger dauern werde, weil ein großer Teil davon im gültigen B-Plan als Fläche für Ausgleichsmaßnahmen für Wohnbebauung ausgewiesen und bei entsprechender Änderung ein artenschutzrechtliches Gutachten notwendig sei. Ein beschleunigtes Verfahren werde wegen der Ausgleichs-maßnahmen nicht funktionieren und das genannte Gutachten beanspruche etwas Zeit.

Herr Schüler betont, dass sich für ihn aus den Ausführungen der Beigeordneten die Notwendigkeit für eine Änderung des B-Planes nicht erschließe, denn in diesem gebe es bereits eine für Wohnbebauung ausgewiesene Fläche. Frau Bankwitz verweist darauf, dass auf dem jetzt geplanten Kita-Gelände geschützte Biotope liegen und fragt nach, welche Auswirkungen die B-Plan-Änderung auf die Prioritätenliste der B-Plan-Verfahren habe. Herr Schubert nennt das ehemalige RAW-Gelände als positives Beispiel für ein beschleunigtes Verfahren zur Wohnbebauung und fragt, warum das hier anders sein solle.

Frau Dr. von Kuick-Frenz verweist darauf, dass es im Unterschied zum Medienpark für das ehemalige RAW-Gelände keinen B-Plan gegeben habe und auch keine ausgewiesenen Flächen für Ausgleichsmaßnahmen. Bezüglich der Prioritätenliste werde der Stadtverordnetenversammlung im November eine neue Fassung vorgelegt, in der für die Kita die Priorität 1 und für die Wohnbebauung eine Planungszeit bis Ende 2009 vorgesehen sei. Im Norden des B-Planes sei eine Mischbebauung ausgewiesen; der Antragsteller habe aber den Wunsch, auf der ehemaligen Tram-Trasse eine Wohnbebauung zu ermöglichen.

Herr Schubert schlägt eine Beratung im Ausschuss für Stadtplanung und Bauen vor und bittet, die von der Verwaltung genannte Zeitschiene in die Niederschrift aufzunehmen. Dem Vorschlag der Überweisung in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen schließt sich Herr Cornelius an, da der Investor dazu eingeladen und nach seinen Gründen für die Bebauung auf der Fläche der ehemaligen Straßenbahntrasse befragt werden könne. Herr Dr. Scharfenberg unterstützt das Anliegen und schlägt vor, sich darauf zu einigen, beides im schnellstmöglichen Verfahren umzusetzen.

Herr Mühlberg fragt nochmals nach, warum nicht auf den jetzt schon ausgewiesenen Flächen gebaut werde und sieht im Wegfall der Tramtrasse eine Erweiterung des Gebiets im Bereich „Sandscholle“, was auch Einfluss auf die Struktur der Bebauung habe, aber keinen Einfluss auf das Gebiet an der Stahnsdorfer Straße.

Frau Dr. von Kuick-Frenz betont, dass die Verwaltung im Sinne des Eigentümers geprüft habe, um seinem Anliegen die Kita ortsnah im Südbereich des B-Plans anzugliedern und eine zusätzliche Wohnbebauung zu ermöglichen.

 

Herr Schubert schlägt im Weiteren eine geänderte Textfassung vor, die anschließend zur Abstimmung gestellt wird:

 

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Der Hauptausschuss beschließt:

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass im schnellstmöglichen Verfahren Baurecht für die am Filmpark Babelsberg geplante Kindertagesstätte und die Wohnbebauung geschaffen wird.

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist im November 2008 Bericht zu erstatten.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               12

Ablehnung:                    3

Stimmenthaltung:         1

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Anlagen