15.10.2008 - 7 Baurecht für Kita und Wohnbebauung am Filmpark
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- Fraktion SPD
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 15.10.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Frau Dr. von Kuick-Frenz führt dazu aus, dass es für dieses
Gebiet einen rechtsverbindlichen Bebauungsplan mit der Nr. 141 gebe und der im
Antrag bezeichnete Bereich überwiegend als Grünfläche ausgewiesen sei. Mit
Herrn Schatz habe die Verwaltung aber diskutiert, wie zumindest das Anliegen
der Kita-Bebauung umsetzbar sei und verabredet, für einen kleinen Bereich ein
beschleunigtes Verfahren nach § 13 a durchzuführen, so dass im März 2009 das
Planungsrecht vorliege. Für den restlichen Bereich gebe es das normale
Verfahren, das etwas länger dauern werde, weil ein großer Teil davon im
gültigen B-Plan als Fläche für Ausgleichsmaßnahmen für Wohnbebauung ausgewiesen
und bei entsprechender Änderung ein artenschutzrechtliches Gutachten notwendig
sei. Ein beschleunigtes Verfahren werde wegen der Ausgleichs-maßnahmen nicht
funktionieren und das genannte Gutachten beanspruche etwas Zeit.
Herr Schüler betont, dass sich für ihn aus den Ausführungen
der Beigeordneten die Notwendigkeit für eine Änderung des B-Planes nicht
erschließe, denn in diesem gebe es bereits eine für Wohnbebauung ausgewiesene
Fläche. Frau Bankwitz verweist darauf, dass auf dem jetzt geplanten
Kita-Gelände geschützte Biotope liegen und fragt nach, welche Auswirkungen die
B-Plan-Änderung auf die Prioritätenliste der B-Plan-Verfahren habe. Herr Schubert
nennt das ehemalige RAW-Gelände als positives Beispiel für ein beschleunigtes
Verfahren zur Wohnbebauung und fragt, warum das hier anders sein solle.
Frau Dr. von Kuick-Frenz verweist darauf, dass es im
Unterschied zum Medienpark für das ehemalige RAW-Gelände keinen B-Plan gegeben
habe und auch keine ausgewiesenen Flächen für Ausgleichsmaßnahmen. Bezüglich
der Prioritätenliste werde der Stadtverordnetenversammlung im November eine
neue Fassung vorgelegt, in der für die Kita die Priorität 1 und für die Wohnbebauung
eine Planungszeit bis Ende 2009 vorgesehen sei. Im Norden des B-Planes sei eine
Mischbebauung ausgewiesen; der Antragsteller habe aber den Wunsch, auf der
ehemaligen Tram-Trasse eine Wohnbebauung zu ermöglichen.
Herr Schubert schlägt eine Beratung im Ausschuss für
Stadtplanung und Bauen vor und bittet, die von der Verwaltung genannte
Zeitschiene in die Niederschrift aufzunehmen. Dem Vorschlag der Überweisung in
den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen schließt sich Herr Cornelius an, da
der Investor dazu eingeladen und nach seinen Gründen für die Bebauung auf der
Fläche der ehemaligen Straßenbahntrasse befragt werden könne. Herr Dr.
Scharfenberg unterstützt das Anliegen und schlägt vor, sich darauf zu einigen,
beides im schnellstmöglichen Verfahren umzusetzen.
Herr Mühlberg fragt nochmals nach, warum nicht auf den jetzt
schon ausgewiesenen Flächen gebaut werde und sieht im Wegfall der Tramtrasse
eine Erweiterung des Gebiets im Bereich „Sandscholle“, was auch Einfluss auf
die Struktur der Bebauung habe, aber keinen Einfluss auf das Gebiet an der
Stahnsdorfer Straße.
Frau Dr. von Kuick-Frenz betont, dass die Verwaltung im
Sinne des Eigentümers geprüft habe, um seinem Anliegen die Kita ortsnah im
Südbereich des B-Plans anzugliedern und eine zusätzliche Wohnbebauung zu
ermöglichen.
Herr Schubert schlägt im Weiteren eine geänderte Textfassung vor, die anschließend zur Abstimmung gestellt wird:
Der Hauptausschuss
beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass
im schnellstmöglichen Verfahren Baurecht für die am Filmpark Babelsberg
geplante Kindertagesstätte und die Wohnbebauung geschaffen wird.
Der
Stadtverordnetenversammlung ist im November 2008 Bericht zu erstatten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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