05.11.2008 - 6.8 vorgezogene Bürgerbeteiligung für den B-Plan am...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.8
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 05.11.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Herr Goetzmann führt dazu aus, dass es Gesprächen mit den
Grundstückseigentümern zur Realisierung des B-Planes gegeben habe. Daraus
ergaben sich Hinweise und Änderungsvorschläge zur Modifizierung des B-Planes,
bei jedoch gleichbleibenden Planungszielen für insgesamt 8 Teilbereiche mit
kleinteiligen Veränderungen; so die Verlagerung von Bootshausstandorten, z. B.
in der Stubenrauchstraße 24-26, in der Karl-Marx-Str. 18 bzw. 20 und der
Virchowstr. 43, die Änderungen in der Wegeführung zur Folge haben. Ebenso haben
sich derartige Änderungen aus der Abstimmung mit den Grundstückseigen-tümern
ergeben. Im Weiteren sei es Ziel, Lösungsmöglichkeiten für Forderungen der
Anlieger zu finden, die sich insbesondere auf die Unterbindung des Radverkehrs
und die Unterbindung einer nächtlichen Nutzung des Uferweges beziehen sowie die
Möglichkeit, private Flächen am Ufer auch privat nutzen zu können.
Der Oberbürgermeister schlägt vor, die Details in den
Fachausschüssen zu besprechen und mit den Anliegern weiterhin im Gespräch zu
bleiben. Klar sei, dass damit nicht alle gerichtlichen Auseinandersetzungen
vermieden werden können.
In der sich anschließenden Diskussion werden die Nachfragen
beantwortet, so von Herrn Naber zum Stand der Umsetzung des Vorhabens der
Uferwegever-legung auf Kosten der Eigentümer, der Errichtung von Bootshäusern
auf der Wasserfläche und dem Nachweis zu ehemaligen Standorten von
Bootshäusern, von Herrn Schubert zur nächtlichen Schließung des Uferweges und
von Herrn Schüler zu den Inhalten der vorgezogenen Bürgerbeteiligung.
Herr Dr. Scharfenberg betont, dass er die nächtliche
Schließung in Frage stellen wolle, denn ein generelles Verbot müsste ebenso
durchgesetzt werden, wie Maßnahmen, die zur Vermeidung von Lärm oder der
Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit ergriffen werden. Deshalb sollte die
Stadt nicht auf die Maximalforderungen der Anlieger eingehen. Herr Schubert
gibt zu bedenken, dass die baulichen Änderungen und Eingriffe bezüglich der
Gestaltung des Radwegs erhebliche Kosten verursachen und fragt, wie es sich im
Zusammenhang mit der nächtlichen Schließung verhindern lasse, dass am Ende
nicht doch verschlossene Tore stehen bzw. die Schließung und Öffnung durch
Anlieger individuell erfolge.
Der
Oberbürgermeister stellt abschließend fest, dass die fachlichen Diskussionen in
den Ausschüssen geführt und die gegebenen Informationen vorab zur Kenntnis
genommen werden.