18.12.2008 - 5.4 Matrix zur Überprüfung der Anträge auf Anerkenn...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Jugendamt
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 18.12.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Jugendamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Schweers bringt die Drucksache ein und erläutert diese.
Frau Dr. Müller informiert, dass der Unterausschuss
Jugendhilfeplanung dieses Verfahren befürwortet.
Frau Schulze fragt, ob der Jugendhilfeausschuss nur noch beteiligt wird,
wenn die Anerkennung eines Trägers strittig ist.
Frau Dr. Müller erklärt, dass der Jugendhilfeausschuss in jedem
Fall beteiligt wird. In klaren Fällen bereitet der Unterausschuss ein Votum für
den Jugendhilfeausschuss vor. In strittigen Fällen stellt sich der
antragstellende Träger dem Jugendhilfeausschuss vor. Der Jugendhilfeausschuss
trifft dann die Entscheidung über die Anerkennung nach § 75 SGB VIII.
Herr Voehse hält das Verfahren für nicht ganz unproblematisch.
Herr Schweers betätigt die Ausführungen von Frau Dr. Müller und
bestätigt, dass der Jugendhilfeausschuss in jedem Fall die Entscheidung trifft.
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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