12.11.2008 - 4.13 Bestimmung der weiteren Reihenfolge der Stellve...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Vorlage wird vom Beigeordneten für Zentrale Steuerung und Service Herrn Exner eingebracht.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die weitere Reihenfolge der allgemeinen Stellvertretung des Oberbürgermeisters wird gemäß § 56  Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf wie folgt bestimmt:

 

Beigeordnete für den Geschäftsbereich Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz

Beigeordnete für den Geschäftsbereich Bildung, Kultur und Sport

Beigeordnete für den Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Bauen

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Stimmenthaltungen.

 

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Anlagen

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