12.11.2008 - 3 Beschlussvorlagen/Anträge aus der Wahlperiode 2...

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Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Herr Schüler gibt folgende Erläuterungen:

Gemäß § 44 der Geschäftsordnung gelten alle Vorlagen, Anträge und Anfragen mit Ablauf der Wahlperiode, in der sie eingebracht wurden, als erledigt, sofern nicht innerhalb von 3 Monaten ein Antrag auf erneute Behandlung gestellt wird. Eine entsprechende Übersicht der noch nicht abschließend behandelten Beschlussvorlagen und Anträge wurde den Fraktionen im September 2008 ausgereicht.

Bei den unter dem Tagesordnungspunkt 3 aufgeführten Drucksachen handelt es sich um Beschlussvorlagen des Oberbürgermeisters und um Anträge von Fraktionen aus der Wahlperiode 2003 bis 2008, deren  erneute Behandlung beantragt worden ist.   

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