12.11.2008 - 4.31 Mitteilungsvorlage - Ausschussbesetzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.31
- Zusätze:
- Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Mi., 12.11.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
08/SVV/0978 Ausschussbesetzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Die
Anlage zur DS 08/SVV/0978 wurde den Stadtverordneten in einer ergänzten Fassung
als TISCHVORLAGE ausgereicht.
Der Ältestenrat
empfiehlt, diese Vorlage zur Kenntnis zu nehmen.
Der Stadtverordnete Boede, Die Andere, äußert Zweifel zur Form der Mitteilung über die Besetzung der Ausschüsse, da dies gemäß Kommunalverfassung eines Feststellungsbeschlusses bedürfe.
Der Beigeordnete für Zentrale Steuerung und Service Herr Exner gibt dazu Erläuterungen zum Benennungsverfahren gemäß § 43 der Kommunalverfassung. Da § 43 BbgKVerf nur für beratende Ausschüsse gilt, bedarf es hierbei im Unterschied zur Gremienwahl nach § 41 BbgKVerf keines konstitutiven Beschlusses der Gemeindevertretung. Der Gesetzgeber hat nunmehr eindeutig geregelt, dass für die Besetzung der beratende Ausschüsse die Benennung durch die Fraktionen maßgeblich ist und ein Bestätigungsbeschluss lediglich deklaratorische Funktion hat und nicht zwingend erforderlich ist.
Nachdem
sich die Stadtverordnete Dencker, Fraktion CDU/ANW ihre persönliche Auffassung
zum Ausschussvorsitz Gesundheit und Soziales dargelegt hat, äußert der Stadtverordnete Boede
gegenüber dem Präsidium Bedenken bezüglich der Zulässigkeit einer solchen
Meinungsäußerung.
Im
Ergebnis der Diskussion wird die DS 08/SVV/0978 zur Kenntnis genommen.