12.11.2008 - 4.14 Grundausstattung für fraktionslose Stadtverordnete

Beschluss:
geändert beschlossen
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Im Namen der Antragstellerinnen und Antragsteller bringt der Stadtverordnete Herzberg, Die Andere,  diese Vorlage ein.

 

Namens der Fraktion SPD wird vom Stadtverordneten Schubert ein geänderter Beschlusstext vorgetragen.

 

In der Diskussion gibt der Beigeordnete für Zentrale Steuerung und Service  Herr Exner Erläuterungen zum § 32 der Kommunalverfassung; anders als beispielsweise in Nordrhein-Westfahlen habe der Gesetzgeber den Gruppenbegriff bzw. -status in der BbgKVerf nicht berücksichtigt.

Die Verwaltung habe aber bereits bei der Kommunalaufsicht  bezüglich der Rechtsposition zu Gruppen von Stadtverordneten ohne Fraktionsstatus nachgefragt  und Herr Exner empfiehlt, die Antwort der Aufsichtsbehörde abzuwarten.

 

Im weiteren Verlauf der Debatte wird vom Stadtverordneten Boede, Die Andere, um die Prüfung der Zulässigkeit des Änderungsantrages gebeten.

Nach einer Auszeit (18:10 bis 18:13 Uhr), in der sich das Präsidium dazu verständigt, gibt der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Herr Schüler bekannt, dass der Änderungsantrag der Fraktion SPD zulässig ist, da er gemäß § 23 Abs. 2 der Geschäftsordnung mit dem Beratungsgegenstand in Verbindung steht.

 

Die Stadtverordnete Grimm, Die Andere, beantragt anschließend die namentliche Abstimmung  über den Änderungsantrag und über die Vorlage in ihrer ursprünglichen Fassung.

 

Nach dem Hinweis des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung, dass eine namentliche Abstimmung gemäß § 18 der Geschäftsordnung von mindestens fünf Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung oder einer Fraktion beantragt werden könne, beantragt der Stadtverordnete Dr. Scharfenberg namens der Fraktion DIE LINKE die namentliche Abstimmung.

 

Mit der Annahme des Änderungsantrages der Fraktion SPD erübrigt sich die Abstimmung der DS 08/SVV/0930 in der ursprünglichen Fassung.

Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Nach der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes

 

 

Persönliche Erklärung

Die Stadtverordnete Bankwitz, BürgerBündnis äußert ihre Enttäuschung zum Abstimmungsergebnis und bringt Bedenken bezüglich der Arbeitsbedingungen und der Finanzierung für die fraktionslosen  Stadtverordnete vor.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister und der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung werden beauftragt, fraktionslose Stadtverordneten bei der Wahrnehmung ihrer Mandate zu unterstützen.

 

Stadtverordneten, die keiner Fraktion angehören, ist zur Herstellung der Arbeitsfähigkeit der Zugang zum Internet/Intranet und Ratsinformationssystem zu ermöglichen sowie der Zugriff auf Telefon und Fax. Zur Unterstützung ihrer Vorbereitungen auf die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ist ein Raum nach Maßgabe der vorhandenen Kapazitäten zur Verfügung zu stellen, den alle gleichermaßen nutzen können. Für Beratungen steht darüber hinaus der Raum 275 zur Verfügung. Die Nutzung der Räumlichkeiten ist über das Büro der StVV zu regeln.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, beim Innenministerium in Erfahrung  zu bringen, welche Rechtsposition der Gesetzgeber zu Gruppen von Stadtverordneten ohne Fraktionsstatus einnimmt.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit  33 Ja-Stimmen angenommen,

bei  19 Nein-Stimmen.

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Anlagen