12.11.2008 - 4.14 Grundausstattung für fraktionslose Stadtverordnete
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.14
- Zusätze:
- Stadtverordnete Grimm, Herzberg, Boede, Die Andere und Stadtverordnete Bankwitz, Kirsch, BürgerBündnis
- Datum:
- Mi., 12.11.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Im Namen der Antragstellerinnen und Antragsteller bringt der Stadtverordnete Herzberg, Die Andere, diese Vorlage ein.
Namens
der Fraktion SPD wird vom Stadtverordneten Schubert ein geänderter
Beschlusstext vorgetragen.
In der Diskussion gibt der Beigeordnete für Zentrale Steuerung und Service Herr Exner Erläuterungen zum § 32 der Kommunalverfassung; anders als beispielsweise in Nordrhein-Westfahlen habe der Gesetzgeber den Gruppenbegriff bzw. -status in der BbgKVerf nicht berücksichtigt.
Die
Verwaltung habe aber bereits bei der Kommunalaufsicht bezüglich der Rechtsposition zu Gruppen von Stadtverordneten
ohne Fraktionsstatus nachgefragt
und Herr Exner empfiehlt, die Antwort der Aufsichtsbehörde abzuwarten.
Im
weiteren Verlauf der Debatte wird vom Stadtverordneten Boede, Die Andere, um
die Prüfung der Zulässigkeit des Änderungsantrages gebeten.
Nach
einer Auszeit (18:10 bis 18:13 Uhr), in der sich das Präsidium dazu
verständigt, gibt der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Herr Schüler
bekannt, dass der Änderungsantrag der Fraktion SPD zulässig ist, da er gemäß §
23 Abs. 2 der Geschäftsordnung mit dem Beratungsgegenstand in Verbindung steht.
Die
Stadtverordnete Grimm, Die Andere, beantragt anschließend die namentliche
Abstimmung über den
Änderungsantrag und über die Vorlage in ihrer ursprünglichen Fassung.
Nach
dem Hinweis des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung, dass eine
namentliche Abstimmung gemäß § 18 der Geschäftsordnung von mindestens fünf
Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung oder einer Fraktion beantragt
werden könne, beantragt der Stadtverordnete Dr. Scharfenberg namens der
Fraktion DIE LINKE die namentliche Abstimmung.
Mit
der Annahme des Änderungsantrages der Fraktion SPD erübrigt sich die Abstimmung
der DS 08/SVV/0930 in der ursprünglichen Fassung.
Das
Ergebnis der namentlichen Abstimmung wird der Niederschrift als Anlage
beigefügt.
Nach
der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes
Persönliche Erklärung
Die
Stadtverordnete Bankwitz, BürgerBündnis äußert ihre Enttäuschung zum
Abstimmungsergebnis und bringt Bedenken bezüglich der Arbeitsbedingungen und
der Finanzierung für die fraktionslosen
Stadtverordnete vor.
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der
Oberbürgermeister und der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung werden
beauftragt, fraktionslose Stadtverordneten bei der Wahrnehmung ihrer Mandate zu
unterstützen.
Stadtverordneten,
die keiner Fraktion angehören, ist zur Herstellung der Arbeitsfähigkeit der
Zugang zum Internet/Intranet und Ratsinformationssystem zu ermöglichen sowie
der Zugriff auf Telefon und Fax. Zur Unterstützung ihrer Vorbereitungen auf die
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ist ein Raum nach Maßgabe der
vorhandenen Kapazitäten zur Verfügung zu stellen, den alle gleichermaßen nutzen
können. Für Beratungen steht darüber hinaus der Raum 275 zur Verfügung. Die
Nutzung der Räumlichkeiten ist über das Büro der StVV zu regeln.
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, beim Innenministerium in Erfahrung zu bringen, welche Rechtsposition der
Gesetzgeber zu Gruppen von Stadtverordneten ohne Fraktionsstatus einnimmt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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