12.11.2008 - 4.17 Bürgerbegehren "Keine neuen Tagebaue"

Beschluss:
abgelehnt
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Diese Vorlage wird von der Stadtverordneten Grimm, Die Andere, namens der Antragsteller eingebracht.

 

Der Beigeordnete für Zentrale Steuerung und Service Herr Exner stellt klar, dass es sich nicht um ein Bürgerbegehren, sondern um ein Volksbegehren gemäß Artikel 77 der Landesverfassung  handele. Im Zuge dessen seien geeignete Amtsräume für die Eintragung vorzuhalten, der Zugriff auf das Melderegister müsse vorhanden sein und die Überprüfung der Legitimation durch Verwaltungspersonal erfolgen. In der  Landeshauptstadt sei  dazu ein zentraler Raum im Bürgerservice eingerichtet worden, der an 6 Wochentagen geöffnet sei. In der Zeit vom 10. Oktober bis zum 5. November habe es ca. 250 Eintragungen gegeben. 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob in den Wohngebieten und neuen Ortsteilen zusätzliche Möglichkeiten geschaffen werden können, das Bürgerbegehren „Keine neuen Tagebaue“ zu unterschreiben.

 

Über das Ergebnis soll die Stadtverordnetenversammlung in der Dezembersitzung 2008 informiert werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit 26 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei 22 Ja-Stimmen.