12.11.2008 - 0 Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigke...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 0
- Datum:
- Mi., 12.11.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Sitzungsleitung:
Vorsitzender
der Stadtverordnetenversammlung Herr Schüler
Zustimmung zur Aufzeichnung auf Tonband
Gemäß § 36 Abs. 3 Brandenburgische Kommunalverfassung kann die Zulässigkeit von Ton- und Bildübertragungen sowie –aufzeichnungen durch Presse, Rundfunk und ähnliche Medien in der Geschäftsordnung geregelt werden.
Da es diese Regelung derzeit noch nicht gibt, ist die Zustimmung aller anwesenden Stadtverordneten erforderlich, das heißt, es darf keine Nein-Stimmen und keine Stimmenthaltungen geben.
Abstimmung:
Die
Zulässigkeit von Ton- und Bildübertragungen sowie –aufzeichnungen durch Presse,
Rundfunk und ähnliche Medien wird
einstimmig
bestätigt.
Der
Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung kündigt einen entsprechenden Antrag
zur Änderung der Geschäftsordnung an, sodass die Abstimmung vor jeder Sitzung
dann entfallen kann.
Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der ordnungsgemäßen Einladung
Von den 56 Stadtverordneten sind 43 anwesend, das sind 76,8 %. Damit ist die Stadtverordnetenversammlung beschlussfähig.
Die
Einladung erfolgte ordnungsgemäß.
Tagesordnung
Zur Tagesordnung gibt es keine Hinweise und Änderungen. Die Tagesordnung der 2. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ist somit bestätigt.
Bestätigung der Niederschrift
Zu dieser
Niederschrift gibt es keine Hinweise und Änderungen.
Abstimmung:
Die
Niederschrift der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom
27.10.2008 wird
mit
Stimmenmehrheit bestätigt,
bei 1
Stimmenthaltung.