12.11.2008 - 0 Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigke...

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Sitzungsleitung:

Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung Herr Schüler

 

 

Zustimmung zur Aufzeichnung auf Tonband

 

Gemäß § 36 Abs. 3 Brandenburgische Kommunalverfassung kann die Zulässigkeit von Ton- und Bildübertragungen sowie –aufzeichnungen durch Presse, Rundfunk und ähnliche Medien in der Geschäftsordnung geregelt werden.

Da es diese Regelung derzeit noch nicht gibt, ist die Zustimmung aller anwesenden Stadtverordneten erforderlich, das heißt, es darf keine Nein-Stimmen und keine Stimmenthaltungen geben.

 

Abstimmung:

Die Zulässigkeit von Ton- und Bildübertragungen sowie –aufzeichnungen durch Presse, Rundfunk und ähnliche Medien wird

 

einstimmig bestätigt.

 

 

Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung kündigt einen entsprechenden Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung an, sodass die Abstimmung vor jeder Sitzung dann entfallen kann.

 

 

Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der ordnungsgemäßen Einladung

 

Von den 56 Stadtverordneten sind 43 anwesend, das sind 76,8 %. Damit ist die Stadtverordnetenversammlung beschlussfähig.

Die Einladung erfolgte ordnungsgemäß.

 

Tagesordnung

Zur Tagesordnung gibt es keine Hinweise und Änderungen. Die Tagesordnung der 2. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ist somit bestätigt.

 

Bestätigung der Niederschrift

 

Zu dieser Niederschrift gibt es keine Hinweise und Änderungen.

 

Abstimmung:

Die Niederschrift der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.10.2008 wird

 

mit Stimmenmehrheit bestätigt,

bei 1 Stimmenthaltung.

 

 

 

 

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