03.12.2008 - 6.17 Fortführung der Bebauungsplanverfahren Nr. 7A "...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.17
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 03.12.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Der Ältestenrat
empfiehlt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen sowie
in den Ortsbeirat Groß Glienicke.
Die
Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v.
Kuick-Frenz eingebracht.
Abstimmung:
Die Überweisung
der DS 08/SVV/1017 in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen sowie in den
Ortsbeirat Groß Glienicke wird
einstimmig
angenommen,
bei
1 Stimmenthaltung.
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Aufstellungsbeschluss für
den Bebauungsplan Nr. 7A „Wohnbebauung Nord“ vom 07.08.1997 wird
aufgehoben, das Verfahren wird eingestellt.
- Der Bebauungsplan Nr. 115
„Ullrich-Steinhauer-Straße“ ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Das
Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für
eine geordnete städtebauliche Entwicklung für die Zulässigkeit von Wohnen.
Die Gesamthöhe der baulichen Anlagen ist unter Berücksichtigung der
Einbringung in den sensiblen Landschaftsraum an die ortsübliche
Siedlungsstruktur anzupassen.
3. Der Bebauungsplan Nr. 116 „Interessentenweg“ ist
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Das Planungsziel ist die Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche
Entwicklung für die Zulässigkeit von Wohnen und nichtstörendem Gewerbe, die
Zulässigkeit einer zweiten Baureihe und die Sicherung maßgeblicher Anteile des
Baumbestandes durch entsprechende Erhaltungsfestsetzungen sowie eine
strukturverträgliche und behutsame Verdichtung unter Berücksichtigung der
angrenzenden wertvollen Natur- und Landschaftsräume.
4. Die Fläche C des Bebauungsplans Nr. 7A „Wohnbebauung
Nord“ ist in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 21 „Potsdamer
Chaussee“ im Zuge der Fortführung des Planverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 21
„Potsdamer Chaussee“ einzubeziehen.
5. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 9 „Am
Wald/Am Fenn“ wird auf den Teilbereich Am Waldfrieden reduziert. Das
Bebauungsplanverfahren ist für diesen Teilbereich unter dem Titel Bebauungsplan
Nr. 9 „Am Waldfrieden“ fortzuführen. Das Planungsziel ist die Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche
Entwicklung für die Zulässigkeit
von Wohnen, die Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen zur Sicherung
der gebietsprägenden Bebauung (Nichtzulässigkeit einer zweiten Baureihe), die
Festsetzung von Grundstücksmindestgrößen und die Einbindung in den sensiblen
Landschaftsraum unter Berücksichtigung der angrenzenden Natur- und
Landschaftsräume.
6. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 „Am
Weinberg“ wird reduziert. Das Planungsziel ist die Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche
Entwicklung für die Zulässigkeit von Wohnen, eine strukturverträgliche und
behutsame Verdichtung der noch unbebauten Grundstücke und Teilflächen sowie die
Einbindung in den sensiblen Landschaftsraum, die Sicherung einer Freihaltezone
(Grünzug) im Bereich der Straße Am Park als zusätzliche Schutzzone zum
denkmalgeschützten Gutspark von Groß Glienicke, die Sicherung der inneren
Erschließung aufgrund der ungünstigen Zuschnitte der betroffenen Flurstücke
sowie die Sicherung einer öffentlichen Durchwegung zum Uferweg unter
Berücksichtigung der Uferkonzeption für den Groß Glienicker See.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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846,3 kB
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