03.12.2008 - 6.23 Sechste Änderung der Geschäftsordnung der Stadt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.23
- Zusätze:
- Stadtverordneter Schüler als Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Mi., 03.12.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Sitzungsleitung:
stellvertretende
Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau B. Müller
Die Vorlage wird vom Stadtverordneten Schüler als Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung eingebracht.
Gemäß
§ 45 der Geschäftsordnung bedürfen Änderungen der Geschäftsordnung der Mehrheit
der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung.
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Die
Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
in der zuletzt geänderten Fassung vom 02. November 2005 wird wie folgt
geändert:
Im § 11,
Abs. 1a ist einzufügen:
In der öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
sind Bild- und Tonaufzeichnungen durch Presse, Rundfunk und ähnliche Medien
zulässig.
Die oder der Vorsitzende der
Stadtverordnetenversammlung kann die Anzahl der Medienvertreter im Saal
beschränken oder den Medienvertretern bestimmte Bereiche im Saal zuweisen, wenn
und soweit dies nötig ist, um die ungestörte Arbeit der
Stadtverordnetenversammlung zu gewährleisten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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