03.12.2008 - 6.23 Sechste Änderung der Geschäftsordnung der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sitzungsleitung:

stellvertretende Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau B. Müller

 

Die Vorlage wird vom Stadtverordneten Schüler als Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung eingebracht.

 

Gemäß § 45 der Geschäftsordnung bedürfen Änderungen der Geschäftsordnung der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam in der zuletzt geänderten Fassung vom 02. November 2005 wird wie folgt geändert:

 

Im § 11, Abs. 1a ist einzufügen:

 

In der öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung sind Bild- und Tonaufzeichnungen durch Presse, Rundfunk und ähnliche Medien zulässig.

Die oder der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung kann die Anzahl der Medienvertreter im Saal beschränken oder den Medienvertretern bestimmte Bereiche im Saal zuweisen, wenn und soweit dies nötig ist, um die ungestörte Arbeit der Stadtverordnetenversammlung zu gewährleisten.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit 44 Ja-Stimmen angenommen.

 

 

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=4139&TOLFDNR=50019&selfaction=print