03.12.2008 - 6.36 Werbeflächen Volksbegehren "Keine neuen Tagebaue"

Beschluss:
abgelehnt
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Die Vorlage wird namens der Stadtverordneten Grimm und Boede vom Stadtverordneten Herzberg, Die Andere, eingebracht.

 

Der Beigeordnete für Zentrale Steuerung und Service Herr Exner macht in der Diskussion deutlich,    in welchem Rahmen die Landeshauptstadt tätig sei; das Volksbegehren werde  nach Artikel 77 der Verfassung des Landes im übertragenen Wirkungskreis für den Landeswahleiter wahrgenommen und die Stadt  habe einer Neutralitätspflicht nachzukommen. Die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz weist auf die Regelungen der Werbesatzung für das Satzungsgebiet Innenstadt  hin.

 

 

Entsprechend dem Antrag der Fraktion SPD ist die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes wörtlich in die Niederschrift aufzunehmen. Die wörtliche Wiedergabe ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, ob Flächen am Alten Rathaus oder anderen attraktiven Flächen in der Potsdamer Innenstadt für die Werbung des Volksbegehrens „Keine neuen Tagebaue“ genutzt werden können.

 

Über das Ergebnis ist der Hauptausschuss im Dezember 2008 zu informieren.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit 22 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei 19 Ja-Stimmen.

 

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=4139&TOLFDNR=50070&selfaction=print