21.05.2008 - 2.1 Luftschiffhafen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.1
- Zusätze:
- Fraktion SPD
- Datum:
- Mi., 21.05.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- außerordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
07/SVV/1060 Luftschiffhafen
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Die DS 07/SVV/1060 wurde den Stadtverordneten in einer neuen Fassung (mit Datum vom 21.05.2008) als TISCHVORLAGE ausgereicht und wird namens der Fraktion SPD vom Stadtverordneten Schubert eingebracht.
Ergänzungsantrag:
Namens
der Fraktion DIE LINKE beantragt der Stadtverordnete Dr. Scharfenberg folgende
Änderung:
In der von der Antragstellerin geänderten Fassung ist der Punkt 10 wie folgt zu ändern:
Die Stelle des Geschäftsführers der
Tochtergesellschaft der PRO Potsdam ist auszuschreiben. Die Entscheidung über
die Erstbestellung des Geschäftsführers trifft die Stadtverordnetenversammlung.
Im Weiteren beantragt er die geheime Abstimmung zu diesem geänderten Punkt 10.
Im
Weiteren beantragt die Fraktion DIE LINKE, im Punkt 7 in der 2. Zeile
das Wort „zwei“ zu streichen.
(Diese
Änderung wird von der Antragstellerin übernommen.)
Änderungsantrag:
Der
Stadtverordnete Kirsch beantragt namens der Fraktion BürgerBündnis folgende
Änderung:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein externes Gutachten erstellen zu lassen, das die Veräußerung in betriebswirtschaftlicher, bilanzieller, steuerrechtlicher und förderrechtlicher Hinsicht prüft. Dabei sind insbesondere die Einflüsse (Belastungen) der PRO PPOTSDAM in diesem Zusammenhang zu untersuchen und nicht nur die Entlastungen (Vorteile) für den Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam herauszustellen (z. B. Grunderwerbsteuer, wirtschaftliche Risiken bei den Investitionskonzepten etc.).
Nach
Prüfung des Gutachtens entscheidet der Hauptausschuss über die weitere
Vorgehensweise.
Abstimmung:
Diese
Änderung wird
mit
Stimmenmehrheit abgelehnt,
bei 9
Ja-Stimmen
und
zahlreichen Stimmenthaltungen.
Änderungsantrag:
Der
Stadtverordnete Dr. Steinicke, Fraktion DIE LINKE, beantragt:
Im Punkt
5. ist in der letzten Zeile die Wortgruppe „... entsprechend der ...“ in
„... in Anlehnung an die ...“ zu ändern.
Diese
Änderung wird von der Antragstellerin übernommen.
Anschließend
werden die Stimmzettel zur geheimen Abstimmung über die von der Fraktion DIE
LINKE beantragte geänderte Fassung des Punktes 10. ausgereicht. Die Abgabe
der Stimmen erfolgt durch namentlichen Aufruf der Stadtverordneten. Die
Auszählung wird von den Stadtverordneten Dr. Steinicke, Fraktion DIE LINKE,
Lehmann, Fraktion CDU, Kümmel, Fraktion SPD und Utting, Fraktion
Familien-Partei vorgenommen.
Die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau Müller gibt das Ergebnis der geheimen Abstimmung bekannt:
Die geänderte Fassung des Punktes 10. wird
mit 26
Ja-Stimmen angenommen,
bei 16
Nein-Stimmen
und 4
Stimmenthaltungen.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Regiebetrieb „Sportareal Luftschiffhafen“ in eine privatwirtschaftliche Gesellschaft zu überführen und als Tochterunternehmen in die städtische Gesellschaft „Pro Potsdam“ einzugliedern. Dieses soll unter folgender Vorgabe geschehen:
1. Der Gründung einer Gesellschaft mit
beschränkter Haftung, an der die Pro Potsdam GmbH 100 % der Anteile hält und
welche die Aufgaben im Zusammenhang mit der Betreibung des „Areals
Luftschiffhafen“ wahrnimmt, wird zugestimmt.
2. Der Übertragung der Aufgaben der Bewirtschaftung und Betreibung des „Areals Luftschiffhafen“ auf die gemäß Ziff. 1 gegründete Gesellschaft wird zugestimmt.
3. Der Oberbürgermeister wird
beauftragt, dem Hauptausschuss bis Juli 2008 einen Betreibervertrag mit der zu
Ziff. 1 gegründeten Gesellschaft zur Beschlussfassung vorzulegen. Der
Betreibervertrag hat zu gewährleisten, dass die Einwirkungsrechte der
Landeshauptstadt Potsdam auf die Errichtung, Umgestaltung und Nutzung der
Einrichtungen des „Areals Luftschiffhafen“ sichergestellt sind. Gegenstand des
Vertrages soll des Weiteren die Erstellung eines Gesamtkonzeptes für die
Entwicklung des „Areals Luftschiffhafen“ sein.
4. Der Oberbürgermeister wird
beauftragt, im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Abschluss des
Betreibervertrages einen Vertrag zur Überleitung der derzeit dem Regiebetrieb
zugeordneten Arbeitsverhältnisse zu schließen. Ausgeschlossen von der
Übertragung sind die Arbeitsverhältnisse der Erzieher des Wohnheimes und der
Schulsekretärin.
5.
Die Landeshauptstadt Potsdam beauftragt einen Gutachter mit der
Prüfung sämtlicher Fragen im Zusammenhang mit der Übertragung des
Grundvermögens des „Areals Luftschiffhafen“ auf eine Gesellschaft mit eigener
Rechtspersönlichkeit, insbesondere in betriebswirtschaftlicher,
bilanzrechtlicher, steuerrechtlicher, förderrechtlicher, vergaberechtlicher und
kommunalrechtlicher Hinsicht. Das dem „Areal Luftschiffhafen“ zugeordnete
Grundvermögen wird sodann zum Zwecke einer effizienten Betreibung und
Entwicklung des „Areals Luftschiffhafen“ in Anlehnung an die Empfehlungen des
Gutachters übertragen.
6.
Die
„Pro Potsdam“ wird beauftragt, bis Dezember 2008 ein Konzept zur Entwicklung
des Areals „Luftschiffhafen“ vorzulegen, welches durch die
Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden muss. Die Ausrichtung des Areals
als Trainings- und Wettkampfstätte für den Leistungs- und Breitensport ist
dabei zu sichern.
7.
Es
wird ein Beirat gebildet, dem Vertreter des Stadtsportbundes, des
Landessportbundes, der Sportschule, des OSP sowie Vertreter der nutzenden
Vereine angehören.
Der Beirat ist bei allen wichtigen Entscheidungen zu beteiligen.
8.
Die
in der Sportstättennutzungs- und Vergabeordnung der Landeshauptstadt
Potsdam festgeschriebene
entgeltfreie Nutzung der Sportstätten durch die Vereine gilt auch nach der
Überführung des Areal „Luftschiffhafen“ an die Pro Potsdam.
9.
Eine
Übertragung der städtischen Grundstücke an die Pro Potsdam ist an die Bedingung
zu binden, dass eine Weiterveräußerung nur mit Zustimmung der
Stadtverordnetenversammlung erfolgen darf.
10. Die Stelle des Geschäftsführers der Tochtergesellschaft der PRO Potsdam ist auszuschreiben. Die Entscheidung über die Erstbestellung des Geschäftsführers trifft die Stadtverordnetenversammlung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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32 kB
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