21.05.2008 - 2.1 Luftschiffhafen

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die DS 07/SVV/1060 wurde den Stadtverordneten in einer neuen Fassung (mit Datum vom 21.05.2008) als TISCHVORLAGE ausgereicht und wird namens der Fraktion SPD vom Stadtverordneten Schubert eingebracht.

 

 

Ergänzungsantrag:

Namens der Fraktion DIE LINKE beantragt der Stadtverordnete Dr. Scharfenberg folgende Änderung: 

 

In der von der Antragstellerin geänderten Fassung ist der Punkt 10 wie folgt zu ändern:

 

Die Stelle des Geschäftsführers der Tochtergesellschaft der PRO Potsdam ist auszuschreiben. Die Entscheidung über die Erstbestellung des Geschäftsführers trifft die Stadtverordnetenversammlung.

 

Im Weiteren beantragt er die geheime Abstimmung zu diesem geänderten Punkt 10.

 

Im Weiteren beantragt die Fraktion DIE LINKE, im Punkt 7 in der 2. Zeile das Wort „zwei“ zu streichen.

(Diese Änderung wird von der Antragstellerin übernommen.)

 

 

Änderungsantrag:

Der Stadtverordnete Kirsch beantragt namens der Fraktion BürgerBündnis folgende Änderung:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein externes Gutachten erstellen zu lassen, das die Veräußerung in betriebswirtschaftlicher, bilanzieller, steuerrechtlicher und förderrechtlicher Hinsicht prüft. Dabei sind insbesondere die Einflüsse (Belastungen) der PRO PPOTSDAM in diesem Zusammenhang zu untersuchen und nicht nur die Entlastungen (Vorteile) für den Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam herauszustellen (z. B. Grunderwerbsteuer, wirtschaftliche Risiken bei den Investitionskonzepten etc.).

Nach Prüfung des Gutachtens entscheidet der Hauptausschuss über die weitere Vorgehensweise.

 

Abstimmung:

Diese Änderung wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 9 Ja-Stimmen

und zahlreichen Stimmenthaltungen.

 

 

Änderungsantrag:

Der Stadtverordnete Dr. Steinicke, Fraktion DIE LINKE, beantragt:

 

Im Punkt 5. ist in der letzten Zeile die Wortgruppe „... entsprechend der ...“ in „... in Anlehnung an die ...“ zu ändern.

 

Diese Änderung wird von der Antragstellerin übernommen.

 

Anschließend werden die Stimmzettel zur geheimen Abstimmung über die von der Fraktion DIE LINKE beantragte geänderte Fassung des Punktes 10. ausgereicht. Die Abgabe der Stimmen erfolgt durch namentlichen Aufruf der Stadtverordneten. Die Auszählung wird von den Stadtverordneten Dr. Steinicke, Fraktion DIE LINKE, Lehmann, Fraktion CDU, Kümmel, Fraktion SPD und Utting, Fraktion Familien-Partei vorgenommen.

 

Die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau Müller gibt das Ergebnis der geheimen Abstimmung bekannt:

 

Die geänderte Fassung des Punktes 10. wird

 

mit 26 Ja-Stimmen angenommen,

bei 16 Nein-Stimmen

und 4 Stimmenthaltungen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den  Regiebetrieb „Sportareal Luftschiffhafen“ in eine privatwirtschaftliche Gesellschaft zu überführen und als Tochterunternehmen in die städtische Gesellschaft „Pro Potsdam“ einzugliedern. Dieses soll unter folgender Vorgabe geschehen:

 

1.   Der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, an der die Pro Potsdam GmbH 100 % der Anteile hält und welche die Aufgaben im Zusammenhang mit der Betreibung des „Areals Luftschiffhafen“ wahrnimmt, wird zugestimmt.

2.   Der Übertragung der Aufgaben der Bewirtschaftung und Betreibung des „Areals Luftschiffhafen“ auf die gemäß Ziff. 1 gegründete Gesellschaft wird zugestimmt.

3.   Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Hauptausschuss bis Juli 2008 einen Betreibervertrag mit der zu Ziff. 1 gegründeten Gesellschaft zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Betreibervertrag hat zu gewährleisten, dass die Einwirkungsrechte der Landeshauptstadt Potsdam auf die Errichtung, Umgestaltung und Nutzung der Einrichtungen des „Areals Luftschiffhafen“ sichergestellt sind. Gegenstand des Vertrages soll des Weiteren die Erstellung eines Gesamtkonzeptes für die Entwicklung des „Areals Luftschiffhafen“ sein.

4.   Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Abschluss des Betreibervertrages einen Vertrag zur Überleitung der derzeit dem Regiebetrieb zugeordneten Arbeitsverhältnisse zu schließen. Ausgeschlossen von der Übertragung sind die Arbeitsverhältnisse der Erzieher des Wohnheimes und der Schulsekretärin.

5.      Die Landeshauptstadt Potsdam beauftragt einen Gutachter mit der Prüfung sämtlicher Fragen im Zusammenhang mit der Übertragung des Grundvermögens des „Areals Luftschiffhafen“ auf eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, insbesondere in betriebswirtschaftlicher, bilanzrechtlicher, steuerrechtlicher, förderrechtlicher, vergaberechtlicher und kommunalrechtlicher Hinsicht. Das dem „Areal Luftschiffhafen“ zugeordnete Grundvermögen wird sodann zum Zwecke einer effizienten Betreibung und Entwicklung des „Areals Luftschiffhafen“ in Anlehnung an die Empfehlungen des Gutachters übertragen.

6.      Die „Pro Potsdam“ wird beauftragt, bis Dezember 2008 ein Konzept zur Entwicklung des Areals „Luftschiffhafen“ vorzulegen, welches durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden muss. Die Ausrichtung des Areals als Trainings- und Wettkampfstätte für den Leistungs- und Breitensport ist dabei zu sichern.

 

7.      Es wird ein Beirat gebildet, dem Vertreter des Stadtsportbundes, des Landessportbundes, der Sportschule, des OSP sowie Vertreter der nutzenden Vereine angehören.
Der Beirat ist bei allen wichtigen Entscheidungen zu beteiligen.

 

8.      Die in der Sportstättennutzungs- und Vergabeordnung der Landeshauptstadt Potsdam  festgeschriebene entgeltfreie Nutzung der Sportstätten durch die Vereine gilt auch nach der Überführung des Areal „Luftschiffhafen“ an die Pro Potsdam.

 

9.      Eine Übertragung der städtischen Grundstücke an die Pro Potsdam ist an die Bedingung zu binden, dass eine Weiterveräußerung nur mit Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung erfolgen darf.

 

 10. Die Stelle des Geschäftsführers der Tochtergesellschaft der PRO Potsdam ist auszuschreiben. Die Entscheidung über die Erstbestellung des Geschäftsführers trifft die Stadtverordnetenversammlung.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei  7 Gegenstimmen

und 1 Stimmenthaltung.

 

 

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Anlagen

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