17.06.2008 - 3.6 Aufstellung des B-Planes Hebbelstraße-Alte Feue...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.6
- Zusätze:
- Fraktion Grüne/B90
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 17.06.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- vertagt
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
Die
Aufstellung des Bebauungsplans "Hebbelstraße –Alte Feuerwache"
Das Bebauungsplanverfahren soll im beschleunigten Verfahren
gemäß §13 a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung - eingeleitet werden.
Sofern die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange zu dem
Ergebnis kommt, dass erhebliche Umweltbelange gegen das beschleunigte Verfahren
sprechen, wird ein klassisches Bebauungsplanverfahren gem. § 2 BauGB
durchgeführt.
Der
Ausschussvorsitzenden weist darauf hin, dass die Anträge 08/592 und 08/593
heute in 1. Lesung behandelt werden.
Frau Hüneke bringt die Anträge ein.
Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) informiert,
dass der Aufstellungsbeschluss von der inhaltlichen Formulierung her, tauglich
wäre und würde dazu führen (Voraussetzung: Beschlussfassung durch die STVV und
amtliche Bekanntmachung), dass der Vorbescheidsantrag nicht positiv beschieden
werden könne.
Zum Erlass einer Veränderungssperre könne keine Empfehlung
gegeben werden, da auf der Grundlage eines Aufstellungsbeschlusses auf die
Dauer von 12 Monaten ein Bauantrag zurück gestellt werden könnte. Erst danach
wäre auf das Instrument „Veränderungssperre“ zurück zu greifen.
Aktuell
hat der Antragsteller vor dem Hintergrund der geführten Diskussion mit heutigem
Fax erklärt, dass er bereit und willig sei, nur 3 Parkgeschosse, statt der
geplanten 4, zu errichten und unverzüglich den vorliegenden Vorbescheidsantrag
dahingehend abzuändern.
Auf Nachfragen von Frau Hüneke teilt Herr Goetzmann mit,
dass an dieser Stelle kein Discounter geplant sei, sondern ein Vollversorger.
Dies sei bereits im Einzelhandelskonzept berücksichtigt worden. Die alleinige
Realisierung des Parkhauses wird nicht umzusetzen sein.
Weiterhin macht Herr Goetzmann deutlich, dass die
Realisierung dessen, was an dieser Stelle vorgesehen ist, auf dem Beschluss der
STVV zur Veräußerung basiert. Hierin sind entsprechende Vorgaben gemacht und
mit der Grundstücksveräußerung fixiert worden.
Herr
Cornelius äußert, dass es einen dringenden Bedarf in der Innenstadt für einen
Vollversorger gibt. Die Kombination mit dem Parkhaus biete eine gute Lösung. Er
spricht sich davor aus, dass die Investition nicht verhindert werden darf. Die
Höhenbeziehung zum Eckhaus in der Gutenbergstraße sei stimmig. Damit würde es
in der Innenstadt einen Vollversorger, ein Parkhaus und einen Anschluss für
Autokunden geben.
Frau Hüneke befürchtet eine Vergrößerung des Autoverkehrs.
Herr Dr. Seidel spricht die Frage des äußeren
Erscheinungsbildes an.
Herr Goetzmann bestätigt, dass eine entsprechende
Fassadengestaltung notwendig sei; hierzu habe es noch keine konkreten
Abstimmungen gegeben.
Er macht deutlich, dass in Bezug auf den Schwellenwert
EU-Vergaberechtsproblematik bei einer Kombination aus Kaufvertrag und städtebaulichem
Vertrag die Bedingung der Konzession erfüllen würde.
Herr Jäkel teilt die Ansicht, dass ein Parkhaus dringend
benötigt werde. Die Bündelung mit einem Vollversorger mache Sinn. So könne man
wohnortnah mit dem Auto Einkäufe tätigen.
Die abschließende Behandlung der beiden Anträge 08/SVV/0593
und 0592 wird auf die kommende Woche vertagt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
937 kB
|