04.03.2009 - 5.5 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 119...

Beschluss:
abgelehnt
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Die Ausschüsse für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung und für Stadtplanung und Bauen haben die Vorlage abgelehnt.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Der Bebauungsplan Nr. 119 „Auf dem Kiewitt“ ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB  aufzustellen (s. Anlage 1).

 

2.      Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 2 Q entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 2).

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 5 Ja-Stimmen

und einigen Stimmenthaltungen.

 

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Anlagen zur Vorlage