04.03.2009 - 5.11 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 112...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage mit folgenden Änderungen in den Planungszielen zugestimmt, denen sich der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung angeschlossen hat: 

 

Ergänzung im 2. Absatz

Geplant ist die Entwicklung eines Sondergebietes „Campingparkgebiet“ mit Festsetzung von Flächen für bauliche Anlagen, Stellplätzen für Campinganhänger, Kraftfahrzeuge, Zelte und sonstige Nebenanlagen sowie die zukünftige Abgrenzung der Fläche von der umgebenden Waldfläche. Hierbei sind die Belange des Naturschutzes zu beachten und ihnen Priorität einzuräumen. Eine mögliche Zulässigkeit von Ferienhäusern in begrenzter Anzahl, Wohnmobilheimen und einem Wohnmobilhafen ist im Verfahren zu prüfen.

 

Streichung im 3. Absatz

Entsprechend den Zielen des von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Uferwegekonzeptes soll die öffentliche Nutzbarkeit des Uferstreifens in angemessenem Umfang mit einem öffentlichen Uferweg gewährleistet werden.

 

 

Änderungsantrag:

Namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt der Stadtverordnete Naber:

 

1.      In Anlage 1, unter der Überschrift Planungsziele, Abs. 2, ist der letzte Satz „Eine mögliche Zulässigkeit von Ferienhäusern in begrenzter Anzahl, Wohnmobilheimen und einem Wohnmobilhafen ist im Verfahren zu prüfen.“, ersatzlos zu streichen.

2.      In Anlage 1, unter der Überschrift Planungsziele, Abs. 5, ist der letzte Satz „Dabei ist auch die Herauslösung der Campingplatzfläche aus dem Landschaftsschutzgebiet herbeizuführen.“, ersatzlos zu streichen.

 

 

Vom Oberbürgermeister wird anschließend darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Campingpark Gaisberg um eines der erfolgreichsten Tourismusunternehmen der Landeshauptstadt Potsdam handele; der trotz der erschwerter Bedingungen mehrfach ausgezeichnet worden sei, unter anderem auch dafür, dass er im Einklang mit ökologischen Anforderungen betrieben werde. Mit der Aufstellung dieses B-Planverfahrens sollen die bisher  ungeklärten rechtliche Grundlagen sichergestellt werden. Herr Jakobs begründet seine Bedenken, dass die o. g. Änderungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Planungssicherheit des Unternehmens  in Frage stellen.

 

Abstimmung:

Der o. g . Änderungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

Abstimmung:

Die von den o. g. Fachausschüssen empfohlene Änderung und Ergänzung im 2. und im 3. Absatz wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.      Der Bebauungsplan Nr. 112 „Campingpark Gaisberg“ ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (s. Anlagen 1 und 2).

 

2.      Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 2 I entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 3).

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen

und einigen Stimmenthaltungen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen