04.03.2009 - 6.18 Änderung des Beschlusses 08/SVV/1007 zur Frakti...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Hauptausschuss hat der Vorlage mit der Änderung des Punktes 1 mit folgendem Wortlaut zugestimmt, die vom Antragsteller übernommen wird:

 

1. Die für die Fraktionsfinanzierung zur Verfügung zu stellenden Mittel sind im Haushalt, Konto 5492000, einzustellen. Von diesem Betrag wird ein Anteil von 30% als Sockelbetrag  zu gleichen Teilen auf alle Fraktionen aufgeteilt. 70% des Betrages werden als Pro- Kopf- Betrag derart auf die Fraktionen aufgeteilt, dass diese mit der Zahl der Fraktionen multipliziert und durch die Gesamtzahl der Mitglieder der Fraktionen dividiert wird. Darüber hinaus erhalten Zusammenschlüsse von Stadtverordneten, die keinen Fraktionsstatus erlangen (Gruppen) den gleichen PRO- Kopf- Betrag wie Mitglieder von Fraktionen. Aus der Summe von Sockelbetrag und Pro- Kopf- Betrag ergibt sich die jährliche Zuweisung an die Fraktionen und Gruppen.

 

 

Die Stadtverordnete Dr. Müller erklärt namens der Fraktion DIE LINKE, dass die beantragten Änderungen im Punkt 1 bezüglich der finanziellen Ausstattung der Fraktionen zurückgezogen werden.

 

 

Abstimmung:

Der Ergänzungsantrag des Stadtverordneten Schwemmer, DVU, (Ergänzung um die Einzelstadtverordneten) wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 1 Ja-Stimme.

 

 

Abstimmung:

Die von den Stadtverordneten Boede,  Grimm und Herzberg, Die Andere, beantragte Änderung des letzten Absatzes mit dem Wortlaut:

Dieser Beschluss gilt rückwirkend ab Geltung des Ausgangsbeschlusses. Bislang auf Grund der alten Beschlusslage nicht an die Gruppen Die Andere und BürgerBündnis erfolgte Zahlungen bzw. auf dieser Basis getätigte Mehrzahlungen an die Fraktionen werden innerhalb des Haushaltsjahres 2009 verrechnet und ausgeglichen.

wird

 

mit 22 Ja-Stimmen angenommen,

bei 20 Nein-Stimmen.

 

 

Der Stadtverordnete Schwemmer, DVU, hat bei der Abstimmung der DS 09/SVV/0053 mit „NEIN“ gestimmt.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

In dem Beschluss der 3. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam zur Fraktionsfinanzierung vom 3. Dezember 2008 werden die Punkte 1 und 2 wie folgt neu gefasst:

 

  1. Die für die Fraktionsfinanzierung zur Verfügung stehenden Mittel sind in den Haushalt, Konto 5492000, eingestellt. Von dem dort festgesetzten Betrag wird ein Anteil von 30 % als Sockelbetrag zu gleichen Teilen auf alle Fraktionen aufgeteilt. Der verbleibende Teil in Höhe von 70 % der zur Verfügung stehenden Mittel wird als Pro-Kopf-Betrag derart auf Fraktionen und Zusammenschlüsse von Stadtverordneten, die keinen Fraktionsstatus erlangen (Gruppen) aufgeteilt, dass dieser mit der Zahl der Mitglieder der Fraktionen bzw. Gruppe multipliziert und durch die Gesamtzahl der Mitglieder von Fraktionen und Gruppen dividiert wird. Aus der Summe von Sockelbetrag und Pro-Kopf-Betrag ergibt sich die jährliche Zuweisung an die Fraktionen und Gruppen.

          

  1. Die Fraktionen und Gruppen haben gesonderte Konten zu führen. Die Zuweisungen werden monatlich anteilig bis spätestens 5. des jeweiligen Monats auf diese Konten überwiesen. Bei Änderungen in der Zahl der Mitglieder von Fraktionen oder Gruppen ist die Zuweisung neu zu berechnen. Die geänderte Zuweisung erfolgt in dem Monat, in dem die Änderung eingetreten ist.

 

Dieser Beschluss gilt rückwirkend ab Geltung des Ausgangsbeschlusses. Bislang auf Grund der alten Beschlusslage nicht an die Gruppen Die Andere und BürgerBündnis erfolgte Zahlungen bzw. auf dieser Basis getätigte Mehrzahlungen an die Fraktionen werden innerhalb des Haushaltsjahres 2009 verrechnet und ausgeglichen.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen

und einigen Stimmenthaltungen.

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=4154&TOLFDNR=51296&selfaction=print