04.03.2009 - 4.26 Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Entwurf der Hauptsatzung wurde den Stadtverordneten in einer neuen Fassung  am 02.03.2009 ausgereicht, die die im Hauptausschuss mehrheitlich befürworteten Änderungen beinhaltet und vom Beigeordneten für Zentrale Steuerung und Service mündlich untersetzt wird.  Die Anlage mit dem Wappen und der Stadtflagge der Landeshauptstadt Potsdam wurden als TISCHVORLAGE ausgereicht.

 

Herr Exner gibt folgende redaktionelle Änderung bekannt:

Im § 22  Abs. 4  d) muss es richtig heißen „Kartzower Dorfstraße“.

 

Im Weiteren verweist Herr Exner auf ein Schreiben des Oberbürgermeisters vom 04.03.2009,  das insbesondere Erläuterungen zu § 19 BbgKVerf  „Regelungen zu den Beiräten in der Hauptsatzung“ beinhaltet. Dieses Schreiben wurde dem Vorsitzenden der StVV und den Vorsitzenden der Fraktionen ausgereicht.   

 

Danach schlägt Herr Exner folgende Änderung zu § 13 Abs. 3 vor:

Die  Stadtverordnetenversammlung entscheidet  über den wesentlichen Inhalt von Satzungen von Gesellschaften, an denen die Landeshauptstadt Potsdam unmittelbar oder mittelbar mehr als ein Viertel der Anteile hält sowie über die Entsendung von Stadtverordneten in Aufsichtsräte oder Beiräte dieser Gesellschaften. Wesentlicher Inhalt von Gesellschaftssatzungen ist: Firma und Sitz der Gesellschaft, Gegenstand des Unternehmens, Betrag des Stammkapitals, Betrag der Stammeinlage, Regelungen zur Bildung und Besetzung von Aufsichtsräten und Beiräten, Regelungen über die Bestellung und Zuständigkeit von Geschäftsführern, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten und Beiräten.

 

Zu dieser Änderung werden keine Einwände vorgebracht.

 

 

Änderungs-/Ergänzungsantrag:

Der Stadtverordnete Dr. Scharfenberg beantragt namens der Fraktion DIE LINKE:

 

1.       § 6, Punkt 1:

Der erste Satz wird wie folgt geändert:

In der Landeshauptstadt wird ein Migrantenbeirat gebildet.

 

Diese Änderung wird von der Verwaltung übernommen.

 

2.       In die Hauptsatzung ist der Paragraph „Petitionsrecht“ in der Fassung des § 6 der Hauptsatzung vom 11. November 2004 (Amtsblatt für die Landeshauptstadt Potsdam Nr. 21/Jahrgang 15 vom 17. November 2004) aufzunehmen.

 

3.       In die Hauptsatzung ist der Paragraph „Sicherung des Akteneinsichtsrechts“ in der Fassung des § 7 der Hauptsatzung vom 05. Juni 2002 (Amtsblatt für die Landeshauptstadt Potsdam Nr. 7/Jahrgang 13 vom 27. Juni 2002) aufzunehmen.

 

 

Die Stadtverordnete B. Müller, Fraktion DIE LINKE, bittet um folgende redaktionelle Änderung: Im § 15 Abs. 5  muss es statt „... der Stadtverordnetenversammlung ...  „ richtig „... des Hauptausschusses ...“ heißen.

 

 

Änderungsantrag:

Stadtverordneter Gruschka, Fraktion DIE LINKE:

 

In § 2 wird der Satz 1 wie folgt ersetzt:

Für alle Bezeichnungen wird – sofern eine neutrale Form nicht gewählt werden kann – sowohl die weibliche als auch die männliche Form verwendet.

 

Diese Änderung wird von der Verwaltung übernommen.

 

 

Änderungsantrag

Stadtverordneter Boede, Die Andere:

 

§ 12 wird ersatzlos gestrichen.

 

 

Anschließend wird über die beantragten Änderungen und Ergänzungen abgestimmt.

 

 

Abstimmung:

Die von der Fraktion DIE LINKE beantragte Ergänzung um die Punkte 2. (Aufnahme Paragraph Petitionsrecht) und 3. (Aufnahme Paragraph Sicherung Akteneinsichtsrecht)  werden

 

mit 25 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei 21 Ja-Stimmen.

 

Abstimmung:

Die vom Stadtverordneten Boede, Die Andere, beantragte Streichung des § 12 wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 7 Ja-Stimmen.

 

 

 

Die Abstimmung der so geänderten Beschlussvorlage erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 BbgKVerf  (Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung).

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam gemäß beigefügtem Wortlaut.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit 44 Ja-Stimmen angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen